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Gleichstellung- von 40% auf 50%

S
steel
Sep 2019 bearbeitet

Was kann der Arbeitgeber noch negatives machen ,um seinen Mitarbeiter los zu werden. Denn wenn die Gleichstellung erfolgte ,(Krankheits bedingt)muß doch der Arbeitgeber darüber Informiert werden. Es werden sich wohl die Fehlzeiten erhöhen .Das ist immer Auffällig.

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Community-Antworten (6)

C
celestro

15.09.2019 um 19:34 Uhr

"Denn wenn die Gleichstellung erfolgte ,(Krankheits bedingt)muß doch der Arbeitgeber darüber Informiert werden."

Erm ... nö!

"Es werden sich wohl die Fehlzeiten erhöhen ."

Durch eine Gleichstellung eines 40%ers? Warum sollte da etwas mehr werden?

N
nicoline

15.09.2019 um 22:44 Uhr

steel würde es dich sehr belasten, hier eine allgemein verständliche Frage zu stellen?

SF
SBV Frank

15.09.2019 um 22:51 Uhr

Nicoline, danke ich steige nämlich auch nicht durch! Ist er denn schon von der Agentur für Arbeit gleichgestellt worden??? Hat er parallel einen Antrag auf Neufeststellung gestellt?? Also ich bin etwas irritiert!! Mehr Infos wären of the jeden Fall hilfreich!

U
UdoWoe

16.09.2019 um 10:10 Uhr

Eine Gleichstellung oder eine Schwerbehinderung muss nicht beim AG gemeldet werden. Solange diese beide Faktoren keine Auswirkung auf die Arbeit hat, muss der AG das auch nicht wissen. Ich habe einige Kollege die keine Meldung an den AG gemacht haben. Jeder sollte sich aber überlegen, ob er die Meldung doch macht. Vorteile für AG und AN. AG brauch weniger Schwerbehindertenabgabe zahlen und der AN hat dadurch einen besseren Kündigungsschutz (bei einer Gleichstellung hat der AN nicht mehr Urlaub, sondern nur bei einer reinen (mind.) 50% Grad der Behinderung). Nicht jeder der Schwerbedindert oder Gleichgestellt ist, hat dadurch auch mehr Krankheitstag. Diese Behauptung ist (meines Erachtens) völlig haltlos. Und auf Spekulationen wenn Gleichgestellt/Schwerbehindert dann auch mehr Krankheitstag lass ich mich nicht ein. Bin selber Schwerbehindert und habe deswegen nicht mehr Krankheitstag wie andere Kollegen.

M
Moreno

16.09.2019 um 10:37 Uhr

Udo den Joker mit dem besseren Kündigungsschutz kannst Du aber auch erst ziehen wenn er benötigt wird! Das mit den vermehrten Krankheitstagen halte ich auch für Quark :-)

C
Cyber99

16.09.2019 um 14:19 Uhr

Die Frage ist in der Tat etwas unklar formuliert. Ich gehe davon aus, dass wir im vorliegenden Fall nicht mehr von einer Gleichstellung reden. Ab einem GdB von 50 % reden wir von einer Schwerbehinderung. Nur bei einem Grad von unter 50 % gibt es eine Gleichstellung, die dem Betroffenen dieselben Rechte wie einem Schwerbehinderten einräumt. (Ausnahme sind der Zusatzurlaub von 5 Tagen und die Möglichkeit eines früheren Renteneintritts) Bei einer Kündigung geht das dann nur noch über die Zustimmung des Integrationsamtes und damit liegt die Hürde für einen Arbeitgeber deutlich höher, als bei einem nicht behinderten Mitarbeiter. Über die Schwerbehinderung muss der Arbeitgeber nicht zwingend informiert werden, wenn man aber Wert auf die 5 zusätzlichen Urlaubstage legt und evtl. ein leidensgerechter Arbeitsplatz erforderlich ist, dann bleibt einem nur der Dialog mit dem Arbeitgeber.

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