Brille Bildschirm Arbeitsplatz
Hallo, haben Mitarbeiter, die am Bildschirm arbeiten, Anspruch auf eine entsprechende Brille? Wenn ja bitte Rechtsquelle angeben. Oder ist das eine Frage der Betriebsvereinbarung?
Community-Antworten (3)
14.09.2019 um 12:45 Uhr
Bildschirmarbeitsplatzbrille - Wann übernimmt der Arbeitgeber ... https://www.brillen-sehhilfen.de › bildschirmbrillen
14.09.2019 um 18:38 Uhr
Es gibt die Möglichkeit sich entweder auf eigene Kosten über eine G37 Augenuntersuchung beim Augenarzt die notwendigkeit einer BAPB bescheinigen zu lassen. Oder aber Ihr habt ein Betriebsarzt der regelmäßig die G37 Untersungung durchführt. In beiden Fällen mussder AG die Brille übernehmen. Aber Vorsicht, die Kosten sollten verhältnissmäßig sein. Oder, wenn ein BR vorhanden ist, einfach ne BV über ne Bildschirmarbeitsplatzbrille abschließen.
16.09.2019 um 13:15 Uhr
Grundsätzlich besteht mal ein Anspruch auf eine sogenannte "Arbeitsplatzbrille". Aber hier gibt es jede Menge Fallstricke, die dazu führen können, dass der AG die Kosten nicht übernimmt. Themen wie Fassungs-/ Glasauswahl/ Entspiegelungen/ Härtung, Wahl des Optikers...... kann nicht einfach frei gewählt werden. Zudem ist die Brille dann im Eigentum des AG. Theoretisch kann er bestimmen, dass die Brille nur in der Arbeit verwendet werden darf.
Wir haben zu dem Thema ein BV abgeschlossen und mit einer vernünftig dotierten Pauschale gearbeitet um eine Vielzahl an Einzelentscheidungen zu vermeiden.
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