Umwandlung einer Teilzeit- in eine Vollzeitstelle - Mitbestimmungsmöglichkeit?
Mitte dieses Jahres geht eine Kollegin in Vorruhestand. Diese Kollegin hatte eine Teilzeitstelle. Nun soll aus dieser Stelle nach Vorstellung des AG eine Vollzeitstelle werden. Hat der Betriebsrat hier eine Mitbestimmungsmöglichkeit.
Community-Antworten (1)
21.02.2008 um 11:26 Uhr
Hallo Adamo99,
ob Voll oder Teilzeit bestimmt der AG. Euer MBR kann hier mit § 93 BetrVG genutzt werden. Durch die interne Ausschreibung des Arbeitsplatzes können sich auch Teilzeitkräfte auf einen Vollzeitarbeitsplatz bewerben und müssten dann bevorzugt behandelt werden. Oder aber man könnte aus einer Vollzeit 2 Teilzeitarbeitsplätze machen (falls Bedarf und möglich).
MfG Angi1
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