Einstellungen bei drohenden Entlassungen - AG möchte in der Verwaltung Stellen abbauen gliechzeitig dort aber wieder einstellen?
guten morgen,
ich hahbe eine frage. unser ag hat vor kurzem erwähnt, das er stellen abbauen möcte und die verwaltung - also angestellte - kündigen möchte. heute haben wir eine anhörung zu einer einstellung eines angestellten bekommen.
haben wir das recht eine schriftliche stellungnahem über den geplanten personalabbau sich geben zu lassen, um danach erst den beschluss zu einer einstellung treffen zu können ? es ist geplant an die 40 ma ( bei einer größe von 280 ma) zu entlassen ...
unser gedanke liegt darin das er leute einstellt, aber dann leute rausschmeißt. dies wollen wir natürlich verhindern, denn dann könnte einer der ma, die entlassen werden sollen, an dieser stelle eingesetzt werden. beginnt die wochenfrist dann erst mit der zustellung einer solchen stellungnahme ?
für schenlle antworten wäre ich sehr dankbar !
Community-Antworten (2)
21.02.2008 um 10:19 Uhr
Hallo Yag1,
hier greift ganz klar der § 99 Abs. 2 Punkt 3. Also Zustimmung innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den AG schriftlich mit deiner Begründung verweigern. Dann liegt es am Arbeitgeber euch davon zu überzeugen, oder aber das Arbeitsgericht anzurufen.
MfG Angi1
21.02.2008 um 12:37 Uhr
Hallo
das ist ja wiedersprüchlich! Einerseits entlassen wollen, anderen seits einstellen wollen. Ich würde der Neueinstellung wegen des bevorstehenden Personalabbaues keine Zustimmung erteilen. Ihr habt außerdem das Recht nach § 92 BetrVG, das der AG Euch rechtzeitig und umfassend über die Personalangelegenheiten informiert. Schaut auch mal in § 17 KschG Anzeigepflichten. Wenn Euer Betrieb zwischen 20 und 60 AN hat, muß der Arbeitgeber ab 5 zu entlassenen AN dies beim Arbeitsamt vorher anzeigen. Schaut dann auch noch mal in § 112a BetrVG, Erzwingbarer Sozialplan bei Personalabbbau!!
LG BRDRK
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