W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellungen bei drohenden Entlassungen - AG möchte in der Verwaltung Stellen abbauen gliechzeitig dort aber wieder einstellen?

Y
yaq1
Jan 2018 bearbeitet

guten morgen,

ich hahbe eine frage. unser ag hat vor kurzem erwähnt, das er stellen abbauen möcte und die verwaltung - also angestellte - kündigen möchte. heute haben wir eine anhörung zu einer einstellung eines angestellten bekommen.

haben wir das recht eine schriftliche stellungnahem über den geplanten personalabbau sich geben zu lassen, um danach erst den beschluss zu einer einstellung treffen zu können ? es ist geplant an die 40 ma ( bei einer größe von 280 ma) zu entlassen ...

unser gedanke liegt darin das er leute einstellt, aber dann leute rausschmeißt. dies wollen wir natürlich verhindern, denn dann könnte einer der ma, die entlassen werden sollen, an dieser stelle eingesetzt werden. beginnt die wochenfrist dann erst mit der zustellung einer solchen stellungnahme ?

für schenlle antworten wäre ich sehr dankbar !

3.07902

Community-Antworten (2)

A
Angi1

21.02.2008 um 10:19 Uhr

Hallo Yag1,

hier greift ganz klar der § 99 Abs. 2 Punkt 3. Also Zustimmung innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den AG schriftlich mit deiner Begründung verweigern. Dann liegt es am Arbeitgeber euch davon zu überzeugen, oder aber das Arbeitsgericht anzurufen.

MfG Angi1

B
BRDRK

21.02.2008 um 12:37 Uhr

Hallo

das ist ja wiedersprüchlich! Einerseits entlassen wollen, anderen seits einstellen wollen. Ich würde der Neueinstellung wegen des bevorstehenden Personalabbaues keine Zustimmung erteilen. Ihr habt außerdem das Recht nach § 92 BetrVG, das der AG Euch rechtzeitig und umfassend über die Personalangelegenheiten informiert. Schaut auch mal in § 17 KschG Anzeigepflichten. Wenn Euer Betrieb zwischen 20 und 60 AN hat, muß der Arbeitgeber ab 5 zu entlassenen AN dies beim Arbeitsamt vorher anzeigen. Schaut dann auch noch mal in § 112a BetrVG, Erzwingbarer Sozialplan bei Personalabbbau!!

LG BRDRK

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Erst betriebsbedingte Entlassungen und dann gleich wieder Einstellungen von Teilzeitleuten - was kann der BR tun?

Älter

Hallo, im November haben wir einen Interessenausgleich und Sozialplan abgeschlossen (wg. Rationalisierung und Auftragsrückgang, sprich weniger Arbeit für die Leute). Die letzten MA werden zum 31.03

Kann man als Kandidat für die Betriebsratwahl einer drohenden Kündigung entgehen?

Älter

Hallo , in unserem Haus stehen Betriebsratwahlen an und gleichzeit sollen Stellen abgebaut werden . Wenn ich mich jetzt zur Wahl des Betriebsrates aufstellen lasse , ich habe wirkliches Intresse dar

Abmahnung wegen pemanentem Knoblauchgeruch - ist das so Rechtens und wie kann man den Kollegen als Betriebsart vor einer drohenden Kündigung schützen ?

Älter

Hallo, bin erst seit kurzem im Betriebsrat und nun mit folgendem Problem konfrontiert: Ein Kollege fröht sehr dem Knoblauchkonsum, so daß er wirklich einen sehr üblen Geruch verbreitet, wenn er

Betriebsratswahl im Kindergarten - "Leitende Angestellte"?

Älter

Hallo, ich arbeite in einem Kindergarten, der einem Verein gehört. Der ehrenamtliche Vereinsvorstand ist der Arbeitgeber, Betreiber und Besitzer dieses einen Kindergartens. Jegliche Entscheidungen

Widerspruch zu Einstellungen wegen kommender Entlassungen

Älter

Wer kennt Urteil des BAG oder anderer Gerichte zu dem Thema, dass bei einem Widerspruch zu einer Einstellung nach §99 vom Betriebsrat ganz konkret bestimmte MitarbeiterInnen benannt werden müssen für