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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann ich als Geselle auch einen Jugendvertreter wählen?

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Ratte333
Dez 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage. ich bin 23 Jahre alt. Kann ich noch bei der Jugendvertreter Wahl jemanden wählen? Meine Ausbildung habe ich bereits abgeschloßen, ich bin also als Geselle eingestellt. Ich habe gehört das man bis 25 Jahre den Jugendvertreter wählen darf, dann habe ich wieder gehört man muß aber ein auszubildener sein. Was stimmt jetzt? Kann ich jetzt als nicht auszubildener unter 25 trotzdem an der Wahl teilnehmen? Danke für die Antwort.

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Community-Antworten (1)

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Werner

21.02.2008 um 07:28 Uhr

Moin Ratte333, nein Du hast nur das passive Wahlrecht: Wahlberechtigt sind sowohl jugendliche Arbeitnehmer, die das 18te Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wie auch volljährige Auszubildende, sofern sie das 25te Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zu den "zu ihrer Berufsausbildung" beschäftigten Arbeitnehmern zählen nicht nur die klassischen Azubis, sondern auch

*Volontäre,
*Umschüler im Betrieb,
*Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen und
*Studenten, wenn sie ein studienbegleitendes Praktikum absolvieren.

Wählbar sind hingegen alle Arbeitnehmer, die das 25te Lebensjahr noch nicht vollendet haben, also nicht nur Auszubildende. Somit umfasst die Gruppe der wählbaren Arbeitnehmer auch solche, die gar kein Wahlrecht zur Wahl der JAV haben. Ein gleichzeitige Mitgliedschaft in Betriebsrat und JAV ist jedoch ausgeschlossen.

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