Hallo zusammen,

wir haben einen Teilbetriebsübergang anstehen, bei dem eine komplette Abteile in eine andere GmbH des Konzerns wechseln soll.
Aus dieser Abteilung kommen 2 Betriebsräte die nach dem Wechsel ja ihr BR-Mandat in der alten GmbH verlieren.
Normalerweise wären sie noch BR bis Mai 2022 und hätten somit einen Kündigungsschutz bis Mai 2023.
Durch diesen Betriebsübergang (Datum 01.11.2019) haben sie ja nur noch einen Kündigunsschutz bis Ende 2020.

In den Sozialplanverhandlungen sieht man den Verlust von 3 Jahren Kündigungsschutz nach kein Nachteil für diese 2 Personen.
Die BR-Seite sieht dies sehrwohl als Nachteil.

Gibt es hierzu eine passende Rechtsprechung ?

Vielen Dank