Ist der Verlust des BR Kündigungsschutzes ein Nachteil bei Betriebsübergang
Hallo zusammen,
wir haben einen Teilbetriebsübergang anstehen, bei dem eine komplette Abteile in eine andere GmbH des Konzerns wechseln soll. Aus dieser Abteilung kommen 2 Betriebsräte die nach dem Wechsel ja ihr BR-Mandat in der alten GmbH verlieren. Normalerweise wären sie noch BR bis Mai 2022 und hätten somit einen Kündigungsschutz bis Mai 2023. Durch diesen Betriebsübergang (Datum 01.11.2019) haben sie ja nur noch einen Kündigunsschutz bis Ende 2020.
In den Sozialplanverhandlungen sieht man den Verlust von 3 Jahren Kündigungsschutz nach kein Nachteil für diese 2 Personen. Die BR-Seite sieht dies sehrwohl als Nachteil.
Gibt es hierzu eine passende Rechtsprechung ?
Vielen Dank
Community-Antworten (4)
12.09.2019 um 23:52 Uhr
die beiden BRM "wollen" aber in diese andere GmbH wechseln?
12.09.2019 um 23:59 Uhr
"Wollen" ist relativ. Da die komplette Abteilung wechselt, geht auch ihr Arbeitsplatz in die neue GmbH über. Ersatzarbeitsplätze gibt es in der verbleibenden GmbH eher nicht (IT System gibt es dann nur in der neuen GmbH).
13.09.2019 um 08:01 Uhr
Ganz einfach, ihr stimmt bei der Anhörung nach § 103 BetrVG nicht zu und lasst das Arbeitsgericht entscheiden.
13.09.2019 um 15:50 Uhr
"ihr stimmt bei der Anhörung nach § 103 BetrVG nicht zu"
? ? ?
"In den Sozialplanverhandlungen sieht man den Verlust von 3 Jahren Kündigungsschutz nach kein Nachteil für diese 2 Personen. Die BR-Seite sieht dies sehrwohl als Nachteil."
Ich sehe es zwar erst einmal grundsätzlich als Nachteil. Aber ob man den im Rahmen eines Sozialplanes dann "ausgleichen" muß? BRM dürfen ja auch keine Vorteile aus Ihrem Amt ziehen.
Also ich würde da einen RA um Rat fragen.
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