Dauer des Kündigungsschutzes - bei BR-Mitgliedern?
Bitte um Auskunft: Dauer des Kündigungsschutzes bei Betriebsratsmitgliedern = Dauer der Amtszeit + nachwirkend noch ein Jahr
Ist das so ?
Wie ist das mit Ersatzmitgliedern im Fall einer betriebsbedingten Kündigung. Danke für Antwort
Community-Antworten (4)
11.09.2006 um 16:13 Uhr
BRM´s und Ersatzmitglieder genießen nach Ausscheiden aus dem Betriebsrat Kündigungsschutz nach § 15 KschG gegen ordentliche Kündigungen innerhalb eines Jahres.
11.09.2006 um 17:06 Uhr
Und warum schreibt jemand in diesem Forum, dass Ersatzmitglieder nur ein halbes Jahr Schutz haben ? Leider habe ich jetzt keine Zeit , diese Antwort zu suchen, aber man kommt da doch etwas ins "rudern". Fakt ist, der Kündigungsschutz steht im KSchG § 15 , ok,gilt also für Betriebsratsmitglieder und gleichermaßen auch für Ersatzmitglieder (wenn sie, wie bei uns, in vorangegangen Sitzungen ein nicht anwesendes BR-Mitglied vertreten haben).
11.09.2006 um 17:08 Uhr
Halbes Jahr ist Quatsch. Falsche Antworten kommen schon mal vor. Ist mir auch schon passiert.
11.09.2006 um 21:41 Uhr
Eva, falls Du den Beitrag 35216 meinst, wurde die falsche Antwort korrigiert! Im übrigen ist die Anwendbarkeit des §15 KschG nicht von einer Sitzungsteilnahme abhängig...
Mehr dazu in diesem Urteil: Bundesarbeitsgericht vom 12.02.2004 (2 AZR 163/03)
Eine gute Übersicht zu Urteilen "Sonderkündigungsschutz/Unkündbarkeit BRMs" findet man hier: http://www.zap-verlag.de/index.php?id=242&
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