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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dauer des Kündigungsschutzes - bei BR-Mitgliedern?

E
Eva
Jan 2018 bearbeitet

Bitte um Auskunft: Dauer des Kündigungsschutzes bei Betriebsratsmitgliedern = Dauer der Amtszeit + nachwirkend noch ein Jahr

Ist das so ?

Wie ist das mit Ersatzmitgliedern im Fall einer betriebsbedingten Kündigung. Danke für Antwort

2.29504

Community-Antworten (4)

S
spider

11.09.2006 um 16:13 Uhr

BRM´s und Ersatzmitglieder genießen nach Ausscheiden aus dem Betriebsrat Kündigungsschutz nach § 15 KschG gegen ordentliche Kündigungen innerhalb eines Jahres.

E
Eva

11.09.2006 um 17:06 Uhr

Und warum schreibt jemand in diesem Forum, dass Ersatzmitglieder nur ein halbes Jahr Schutz haben ? Leider habe ich jetzt keine Zeit , diese Antwort zu suchen, aber man kommt da doch etwas ins "rudern". Fakt ist, der Kündigungsschutz steht im KSchG § 15 , ok,gilt also für Betriebsratsmitglieder und gleichermaßen auch für Ersatzmitglieder (wenn sie, wie bei uns, in vorangegangen Sitzungen ein nicht anwesendes BR-Mitglied vertreten haben).

S
spider

11.09.2006 um 17:08 Uhr

Halbes Jahr ist Quatsch. Falsche Antworten kommen schon mal vor. Ist mir auch schon passiert.

F
Fayence

11.09.2006 um 21:41 Uhr

Eva, falls Du den Beitrag 35216 meinst, wurde die falsche Antwort korrigiert! Im übrigen ist die Anwendbarkeit des §15 KschG nicht von einer Sitzungsteilnahme abhängig...

Mehr dazu in diesem Urteil: Bundesarbeitsgericht vom 12.02.2004 (2 AZR 163/03)

Eine gute Übersicht zu Urteilen "Sonderkündigungsschutz/Unkündbarkeit BRMs" findet man hier: http://www.zap-verlag.de/index.php?id=242&

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