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Betriebsratsmitglied und gleichtzeitig Genossenschaftsmitglied

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Henriette1890
Sep 2019 bearbeitet

Hallo, in unserer Schule, der Schulträger ist eine gemeinnützige Genossenschaft, soll ein Betriebsrat gegründet werden. Meine Frage ist jetzt: Dürfen Betriebsratsmitglieder auch Genossenschaftsmitglieder werden und umgekehrt? Meiner Meinung nach schließt sich das aus. Hier würde ich auch gern die Meinung Anderer hören.

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Community-Antworten (3)

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stehipp

12.09.2019 um 19:27 Uhr

Ich sehe da jetzt kein Problem. Denke doch, dass z.B. bei Genossenschaftsbanken BR-Mitglieder auch Anteile haben, oder bei Aktiengesellschaften Aktien.

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Henriette1890

12.09.2019 um 19:42 Uhr

Gibt es da keine Interessenskonflikte? Mit dem Erwerb eines Genossenschaftsanteiles wird man ja praktisch Mitinhaber der Genossenschaft. Wenn dann evtl. gerichtliche Streitigkeiten anstehen, klagt man ja dann auch gegen sich selbst. Oder? Ich rede hier von den Lehrern als Genossenschaftsmitglieder, nicht von den Eltern.

S
seehas

12.09.2019 um 20:08 Uhr

Mitunter kann das zu einem moralischen Dilemma führen. Allerdings ist der Einfluss eines einzelnen Mitglieds der Genossenschaft nicht überbordend groß. BR Mitglieder dürfen durch ihre Tätigkeit weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Wenn ein BR Mitglied keine Genossenschaftsanteile erwerben kann wie es jedem anderen Beschäftigten offensteht, dann ist das ein eindeutiger Nachteil. Mit dem moralischen Dilemma das sich daraus ergeben kann muss jeder selbst umgehen. Rechtlich sehe ich keine Hinderungsgründe.

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