Nachrücken Ersatzmitglieder -welche Reihenfolge?
Unser Betriebsrat besteht aus 9 Mitgliedern. Die BR-Wahl wurde in der Verhältsniswahl durchgeführt, weil wir drei Listen hatten. Jetzt stellt sich die Frage des Nachrückens, nachdem der Sitz des Minderheitengeschlechts durch Rücktritt einer Kollegin (Liste B) neu zu besetzen war, rückte eine auf der Liste C befindliche Kollegin nach.
Bei der letzten BR-Sitzung war die nachgerückte Kollegin verhindert. Wie sieht es mit dem Nachrücken aus?
Hier das Ergebnis der Wahlen:
Liste A Liste B Liste C
- 130 St. Männlich GW 2. 89 St. M GW 4. 62 St. M GW
-
65 St. M GW 5. 44,5 M GW 7. 31 St. M GW -
43,33 M GW 29,66 M 20,66 M -
32,5 M GW 9. 22,25 W GW (Minderh.)15,5 W (Nachrücker MG) -
26 St. M 17,8 M
GW = gewählt MG = Minderheitengeschlecht
Wenn das Geschlecht der Minderheit keinen Nachrücker mehr hat, kommt dann zuerst der Kollege der Liste C zum Zuge oder rückt der Kollege von Liste A nach? Meine Lösung lautet so, dass der nächste Kandidat von der Liste C, wo das Minderheiten-geschlecht zuletzt einen Sitz hatte nachrückt, da diese Liste noch nicht ausgeschöpft war. Oder gibt es ein anderes Resultat?
Community-Antworten (2)
20.02.2008 um 18:45 Uhr
Oh das sieht aber kompliziert aus - deine Aufstellung. Ich antworte mal einfacher :-) Liste A meisten Stimmen gefolgt von B und dann von C
Liste B hat durch die letzte ihrer Kandidaten die Minderheitenquote bestätigt. Dann fällt die aus. Nachrücker/in dann aus der gleichen liste des Minderheitengeschlechts. Ist da keines mehr, dann zur Sicherung der Minderheitenquote ein Ersatzmitglied der Liste A, wenn da keine Minderheit sozusagen mehr da ist, von C. Wenn da auch nciht, dann Neuwahlen!
21.02.2008 um 01:17 Uhr
@Schluchsee,
unübersichtlicher gehts wohl nicht.
das Ersatzmitglied mit der höchsten Teilzahl aus einer anderen Liste rückt nach. Die Teilzahlen solltest du in den Wahlunterlagen finden.
@Don, Aua, Neuwahlen weil ein Nachrücker verhindert ist???
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