Unser Betriebsrat besteht aus 9 Mitgliedern. Die BR-Wahl wurde in der Verhältsniswahl durchgeführt, weil wir drei Listen hatten. Jetzt stellt sich die Frage des Nachrückens, nachdem der Sitz des Minderheitengeschlechts durch Rücktritt einer Kollegin (Liste B) neu zu besetzen war, rückte eine auf der Liste C befindliche Kollegin nach.
Bei der letzten BR-Sitzung war die nachgerückte Kollegin verhindert. Wie sieht es mit dem Nachrücken aus?

Hier das Ergebnis der Wahlen:

Liste A Liste B Liste C
1. 130 St. Männlich GW 2. 89 St. M GW 4. 62 St. M GW
3. 65 St. M GW 5. 44,5 M GW 7. 31 St. M GW
6. 43,33 M GW 29,66 M 20,66 M
8. 32,5 M GW 9. 22,25 W GW (Minderh.)15,5 W (Nachrücker MG)
5. 26 St. M 17,8 M

GW = gewählt MG = Minderheitengeschlecht

Wenn das Geschlecht der Minderheit keinen Nachrücker mehr hat, kommt dann zuerst der Kollege der Liste C zum Zuge oder rückt der Kollege von Liste A nach? Meine Lösung lautet so, dass der nächste Kandidat von der Liste C, wo das Minderheiten-geschlecht zuletzt einen Sitz hatte nachrückt, da diese Liste noch nicht ausgeschöpft war.
Oder gibt es ein anderes Resultat?