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Zwei Fragen - Reihenfolge der Ersatzmitglieder / Betriebsratstätigkeit (länger)

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fkneyer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo mal wieder ich habe da zwei Fragen ganz unterschiedlicher Art.

Nach vielem Hickhack haben wir nun endlich eine Wahlliste zusammengestellt, darauf sind 59 Kandidaten aus insgesamt vier Standorten, die Kandidaten der einzelnen Standorte wurden so gut es ging mit den entsprechenden Listenplätzen bedacht (Abstimmung ist erfolgt). Es wird ein 15er-Gremium werden. Die Listenplätze sind so verteilt, dass - wie üblich - die bisherigen Vorsitzenden, die Freigestellten und die Vertreter des Minderheitengeschlechts auf den vorderen Plätzen sind, die anderen Kandidaten sind überwiegend auf den Plätzen 16 - 59, also designierte Ersatzmitglieder. Wie ist nun die Reihenfolge der zu ladenden Ersatzmitglieder ? Sind die Ersatzmitglieder in der Reihenfolge ihrer Plätze zu laden oder sind die einzelnen Standorte zu berücksichtigen, d. h. wenn ein ordentliches Mitglied von Standort A verhindert ist, wird dann das erste Ersatzmitglied von Standort A geladen, auch wenn dieses nicht den ersten Ersatzmitlgiedsplatz einnimmt, hier also Platz 16? Wenn das so sein sollte, was hat dann eine Kandidatur auf Platz 31 der Liste für einen Sinn - bis dieser Kollege geladen werden wird, müssten ja schon alle ordentlichen Mitglieder verhindert sein - man möge mich erleuchten.

Zweite Frage: Zur Zeit bin ich Ersatzmitglied und wurde nun auf der letzten ordentlichen Sitzung (habe da als "ordentliches" Mitglied teilgenommen) als Mitglied einer Verhandlungskommission zum Abschluss einer BV benannt. Wenn es nun zu entsprechenden Verhandlungen kommt, werde ich natürlich teilnehmen, die Frage ist nur, ist das ordentliche BR-Arbeit, weil ich ja zum Zeitpunkt der evtl. Verhandlung wieder "nur" Ersatzmitglied bin ? Frage deshalb, weil ja auch ein Ersatzmitglied ab Teilnahme an einer ordentlichen Sitzung den Kündigungschutz nach §25 BetrVG genießt. Fällt die Arbeit als (Ersatz) -Mitglied an einer Verhandlungskommission ebenfalls unter diesen §25 oder nicht?

Danke vorab

5.858017

Community-Antworten (17)

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DonJohnson

12.02.2010 um 18:21 Uhr

Bevor man hier antwortet mal ne Frage:

*Nach vielem Hickhack haben wir nun endlich eine Wahlliste zusammengestellt, * Wie jetzt...???

T
Tanzbär

12.02.2010 um 18:25 Uhr

  1. Die Standorte interessieren nicht. Ersatzmitglieder werden nach ihrer Stimmenanzahl geladen.
  2. Wenn das BR-Mitglied, das Du vertreten hast, wieder anwesend ist, dann ist deine BR-Tätigkeit zunächst vorbei. Also nichts mit weiteren Verhandlungen.
F
fkneyer

12.02.2010 um 18:33 Uhr

@DonJohnson: Wie, wie jetzt. Aus allen Kandidaten ist nun eine Liste geworden...der Hickhack deshalb, weil es wie wohl überall einige Diskussionen um die einzelnen Listenplätze gab

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fkneyer

12.02.2010 um 18:35 Uhr

@Tanzbär: Wie kann ich dann erst zum Mitglied einer Verhandlungskommission benannt werden, wenn ich diese Funktion vermutlich nie wahrnehmen werde - das Mitglied das ich vertreten habe, ist ja nun gerade nicht Mitglied der Kommission. Wer macht den Job dann?

K
Kölner

12.02.2010 um 18:39 Uhr

@fkneyer Wie Du als EBRM ein Mitglied eines solchen Ausschuss (es gibt ja einen, bei dem das ginge) werden konntest, weiss ich auch nicht...

N
nicoline

12.02.2010 um 18:44 Uhr

@fkneyer Wie kann ich dann erst zum Mitglied einer Verhandlungskommission benannt werden, wenn ich diese Funktion vermutlich nie wahrnehmen werde Das solltest Du Dein Gremium mal fragen.

Wer macht den Job dann? Irgend ein anderes BRM, aber eben kein EBRM, weil dieses nur BRM ist, wenn das andere BRM "wirklich" verhindert ist.

Wenn das so sein sollte, was hat dann eine Kandidatur auf Platz 31 der Liste für einen Sinn - bis dieser Kollege geladen werden wird, müssten ja schon alle ordentlichen Mitglieder verhindert sein - man möge mich erleuchten. Die wirklich wahrhaftige Erleuchtung wäre eine eigene Liste gewesen!

E
Erwin

12.02.2010 um 18:45 Uhr

fkneyer

eine Wahlliste zusammengestellt Gibt es wirklich nur 1 (EINE) Liste??

Dann hätte ihr Persönlichkeitswahl. Dieses könnte dann bedeuten, dass die Koll. welche ganz hinten benannt werden die meisten Stimmen erhalten und dei welche ganz vorne beannt werden die wenigsten und wären damit ERSATZ.

@mainpower @Tanzbär @Lotte @delagundula @nicoline und auch @DJ Einverstanden ??? :-))))))))))))))))))

oder wieder missverständlich??

E
Erwin

12.02.2010 um 18:47 Uhr

@all

....ach ja auch noch, wäre ja nicht schlecht Persönlichkeitswahl, da das dann die demokratischte Wahl wäre, weil wirkliche die Wähler alleine bestimmen würden und nicht irgendwelche Listen.

F
fkneyer

12.02.2010 um 18:55 Uhr

@all: Danke, jetzt hat die Erleuchtung gezündet

E
Erwin

12.02.2010 um 18:59 Uhr

@Tanzbär

  1. Wenn das BR-Mitglied, das Du vertreten hast, wieder anwesend ist, dann ist deine BR-Tätigkeit zunächst vorbei. Also nichts mit weiteren Verhandlungen.

Kennst Du den § 28a BetrVG Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen wenn ja, dann ist Dir ja auch bekannt, dass diese nicht zwingend BRM sein müssen.

weiter..

Soweit die Mitglieder einer Arbeitsgruppe nicht zugleich BR-Mitglieder sind, unterfallen sie nicht dem allgemeinen kollektivrechtlichen Tätigkeitsschutz (Fitting, Rn. 39; GK-Raab, Rn. 8; Werwach, ZBVR 04, 132; Wullf, ZBVR 02, 134)

Aus der Frage von fkneyer geht ja NICHT hervor, dass es hier keine ArbGr gem. § 28a ist. Die Arbeitsgruppe kann im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen schließen; Klar und einverstanden ???

Man muss ja jetzt immer nachfragen, dass man nicht wieder falsch verstanden wird :-)))

D
delagundula

12.02.2010 um 19:17 Uhr

hmmm erwin,

langsam mache ich mir wirklich Sorgen...

T
Tanzbär

12.02.2010 um 19:55 Uhr

@Erwin Arbeitsgruppe? Da steht aber Verhandlungskommission zum Abschluss einer BV ... Das ist für mich BR-Sache und nicht Arbeitsgruppenarbeit.

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Kriegsrat

12.02.2010 um 20:10 Uhr

außerdem wollen wir ja nicht vergessen, daß für einen auschuß nach 28a zuvor eine rahmenvereinbarung mit dem AG abgeschlossen werden muß

also eher unwahrscheinlich die idee

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DerAlteHeini

12.02.2010 um 20:20 Uhr

fkneyer Die hinteren Wahlbewerber auf dieser Liste, die nie in den BR gewählt werden können, haben den Sinn, dass sie für die cleveren Kollegen auf den vorderen Plätzen als "Stimmensammler" dienen. Würden die Kollegen auf den hinteren Plätzen eine eigene Liste erstellen, würde die BR-Wahl nichts so ablaufen wie es sich einige Strategen erdacht haben. Somit bist du jetzt erleuchtet. Oder?

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Erwin

12.02.2010 um 20:22 Uhr

Tanzbär

rbeitsgruppe? Da steht aber Verhandlungskommission zum Abschluss einer BV ... Das ist für mich BR-Sache und nicht Arbeitsgruppenarbeit.

Wo bitte steht dieses im BetrVG bzw. wo steht im § 28a , das diese ArbGr keine BV erarbeiten und abschließen darf.

Weiter, wer besagt wo, dass eine Arbgr keine Verhandlungskommission ist/ sein kann?? Hast Du schon einmal den § 28a angewandt? Erfahrung damit??

@delagundula ich mache mir große Sorgen um dich, denn du hast wohl das BetrVG noch nich ganz gelesen. Also nur das Gesetz. Oder aber Du gehörst zu den BR, welche denken nur sie können gute Verhandlungen führen und Abschlüsse und BVn verhandeln und abschließen.

@kriegsrat Ja, es bedarf dafür zuvor eine Rahmenvereinbarung, ob eine solche besteht weiß von uns keiner. Habe, daher ja auch bewusst nicht erwähnt, dass so eine nicht bestsht oder besteht.

@all Ich wollte und habe ja nur berechtugt darauf hingewiesen, dass auch EBRM in der Zeit der "Lauerstellung" Teilnehmer von ArbGr sein können.

Ich würde sogar wenn es in dem Kreis der Betroffenen EBRM gibt diese in ArbGr gem. § 28a nehem, da diese doch ein gewissen mehr an Fachwissen haben als "normale" AN, also nicht BRM/EBRM_ler.

Ich habe weiter ja auch nicht behauptet, dass EBRM in "Lauerstellung" in Ausschüsse gem. § 28 sein dürfen. Sie dürfen aber z.B. Mitglieder des WA sein. Was auch wieder aus gleichen Gründen zu begrüßen wäre.

Es ist schon schwer, dass Deutsch hier zu finden welches bestimmte BRM hier verstehen.

F
fkneyer

13.02.2010 um 12:23 Uhr

Gut, erstmal danke für alle Einschätzungen - ich fasse dann mal zusammen, ob ich das richtig verstanden habe:

  1. Die Reihenfolge der zu ladenden EBRM richtet sich nach der Reihenfolge auf der Liste bzw. nach Anzahl der erhaltenen Stimmen
  2. Ein EBRM kann sehr wohl Mitglied in einer Arbeitsgruppe - die auch eine Verhandlungskommission sein kann - sein (eine entsprechende Rahmenvereinbarung besteht, da ich schon seit Jahren als EBRM Mitglied des Kommunikationsausschusses bin)

Richtig ?

D
DerAlteHeini

15.02.2010 um 00:59 Uhr

fkneyer Richtig !!

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