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Temporäre Freistellung eines ordentlichen BR-Mitgliedes?

D
Driesprong
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ist es möglich, ein ordentliches BR-Mitglied für 2 Monate und aus persönlichen Gründen von der BR-Arbeit zu entbinden ? Wie ist der juristisch formell richtige Akt ? Antrag zur BR-Sitzung und Beschlussfassung ? Nach ABlauf: kann das Mitglied ohne weiteres wieder mitarbeiten ? Oder wiederum Antrag in BR-Sitzung ?

Leider habe ich in den Beck-Texten nichts dazu gefunden, was mir weiterhilft. Danke.

3.59105

Community-Antworten (5)

B
betriebsratten

20.02.2008 um 13:18 Uhr

Du hast deshalb nichts gefunden, weils das so nicht gibt bzw. geben kann. Der betreffende muss was finden, das Ihn in dieser Zeit unabkömmlich macht, um danach die BR ARbeit wieder aufzunehmen.

I
Immie

20.02.2008 um 13:23 Uhr

@Driesprong Persönliche Gründe...?

W
w-j-l

20.02.2008 um 13:28 Uhr

Driesprong,

was meinst Du mit "Beck-Texte" ?

Wenn das BR-Mitglied im Betrieb ist, dann kann es von seinem Amt nicht entbunden werden.

I
Immie

20.02.2008 um 13:33 Uhr

@w-j-l C.H.Beck...ein Verlag...die Bücher haben einen orangenen Umschlag... werden glaube ich sogar "orangene Reihe" genannt:-)

DAH
Der alte Heini

20.02.2008 um 16:07 Uhr

Wenn der Kollege wegen zeitweiliger Verhinderung (Urlaub, Krankheit) keine BR Arbeit leisten kann, dann muss er es dem BR Vors. mitteilen, damit das entsprechende Ersatzmitglied informiert werden kann.

Sollte das BR Mitgl. jedoch im Betrieb sein und es will keine BR arbeit leisten, aus welchen Gründen auch immer, so ist das nicht i.O. und eine Ersatzmitglied darf NICHT zur Vertretung herangezogen werden. Wenn der Kollege eine zeitlang nicht zu den Sitzungen erscheint, aus welche Gründen auch immer, kann der BR nichts machen und muss damit leben.

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