Erstellt am 20.02.2008 um 12:18 Uhr von betriebsratten
Du hast deshalb nichts gefunden, weils das so nicht gibt bzw. geben kann. Der betreffende muss was finden, das Ihn in dieser Zeit unabkömmlich macht, um danach die BR ARbeit wieder aufzunehmen.
Erstellt am 20.02.2008 um 12:23 Uhr von Immie
@Driesprong
Persönliche Gründe...?
Erstellt am 20.02.2008 um 12:28 Uhr von w-j-l
Driesprong,
was meinst Du mit "Beck-Texte" ?
Wenn das BR-Mitglied im Betrieb ist, dann kann es von seinem Amt nicht entbunden werden.
Erstellt am 20.02.2008 um 12:33 Uhr von Immie
@w-j-l
C.H.Beck...ein Verlag...die Bücher haben einen orangenen Umschlag...
werden glaube ich sogar "orangene Reihe" genannt:-)
Erstellt am 20.02.2008 um 15:07 Uhr von Der alte Heini
Wenn der Kollege wegen zeitweiliger Verhinderung (Urlaub, Krankheit) keine BR Arbeit leisten kann, dann muss er es dem BR Vors. mitteilen, damit das entsprechende Ersatzmitglied informiert werden kann.
Sollte das BR Mitgl. jedoch im Betrieb sein und es will keine BR arbeit leisten, aus welchen Gründen auch immer, so ist das nicht i.O. und eine Ersatzmitglied darf NICHT zur Vertretung herangezogen werden.
Wenn der Kollege eine zeitlang nicht zu den Sitzungen erscheint, aus welche Gründen auch immer, kann der BR nichts machen und muss damit leben.