Einstellung nach dem AÜG - Welche Unterlagen hat der AG dem BR zu dabei zu geben?
Meine Frage bei Einstellungen nach dem AÜG Welche Unterlagen hat der AG dem BR zu besagten Einstellung zu geben. Wie kann der BR genau prüfen ob die Einstellung des Leiharbeiters sinnvoll ist, und auch betrieblich vertretbar?
besten dank
Community-Antworten (5)
20.02.2008 um 09:31 Uhr
@Betriebsrat
Zustimmungsverweigerungsgründe und die nötigen Unterlagen die dem BR zur Verfügung zu stellen sind...und andere Info´s siehe hier....
20.02.2008 um 10:10 Uhr
Seit wann hat ein BR zu prüfen, ob die Einstellung des Leiharbeiters sinnvoll und auch betrieblich vertretbar ist?
Entweder gibt es gem. § 99 Abs. 2 BetrVG einen Grund, die Einstellung zu verweigern oder nicht!
Der AG hat dem BR den Überlassungsvertrag zur Verfügung zu stellen.
20.02.2008 um 10:15 Uhr
@ nuss, eine denkbare Variante.... z. B., wenn es einen Sozialplan gibt und es vorher Antlassungen gab!
20.02.2008 um 10:59 Uhr
Und? Selbst wenn es einen Sozialplan etc. gibt, hat der BR nur die Möglichkeit, seine Zustimmung gem. § 99 BetrVG verweigern zu können.
Die Sinnhaftigkeit einer unternehmerischen Entscheidung kann und soll ein BR ja ruhig mit dem AG diskutieren, aber die Musik spielt doch an anderer Stelle!
20.02.2008 um 11:23 Uhr
jaja, einigen wir uns auf den Kleinsten gemeinsamen Nenner...darauf, dass wir wenigstens Musik machen!
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