Erstellt am 20.02.2008 um 08:31 Uhr von pirat
@Betriebsrat
Zustimmungsverweigerungsgründe und die nötigen Unterlagen die dem BR zur Verfügung zu stellen sind...und andere Info´s siehe hier....
http://www.aus-innovativ.de/themen/leiharbeit_3915.htm
http://www.weka.de/betriebsrat/6589-Y29udGVudF9pZD01MjEyMzE4-~aktuelles~newsletter~newsletter_detail.html
Erstellt am 20.02.2008 um 09:10 Uhr von peanuts
Seit wann hat ein BR zu prüfen, ob die Einstellung des Leiharbeiters sinnvoll und auch betrieblich vertretbar ist?
Entweder gibt es gem. § 99 Abs. 2 BetrVG einen Grund, die Einstellung zu verweigern oder nicht!
Der AG hat dem BR den Überlassungsvertrag zur Verfügung zu stellen.
Erstellt am 20.02.2008 um 09:15 Uhr von pirat
@ nuss,
eine denkbare Variante.... z. B., wenn es einen Sozialplan gibt und es vorher Antlassungen gab!
Erstellt am 20.02.2008 um 09:59 Uhr von peanuts
Und? Selbst wenn es einen Sozialplan etc. gibt, hat der BR nur die Möglichkeit, seine Zustimmung gem. § 99 BetrVG verweigern zu können.
Die Sinnhaftigkeit einer unternehmerischen Entscheidung kann und soll ein BR ja ruhig mit dem AG diskutieren, aber die Musik spielt doch an anderer Stelle!
Erstellt am 20.02.2008 um 10:23 Uhr von pirat
jaja,
einigen wir uns auf den Kleinsten gemeinsamen Nenner...darauf, dass wir wenigstens Musik machen!