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BR-Tätigkeit ausser Haus - als freigestellter BRV an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen zwischen einer Mitarbeiterin und unserer Firma?

S
schnulli
Jan 2018 bearbeitet

Darf ich als freigestellter BRV an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen, in der ich zwar nicht geladen bin, die aber öffentlich ist? Verhandelt wird eine Sache zwischen einer Mitarbeiterin und unserer Firma. Also finde ich schon wichtig, als BRV zumindest im Publikum zu sitzen. Ist das in Ordnung, wenn ich da hingehe. Wie siehts mit Bezahlung (Arbeitszeit) und Fahrkosten aus?

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Community-Antworten (6)

A
Angi1

12.12.2007 um 12:41 Uhr

Hallo Schnulli,

hingehen kannst du. Ist allerdings keine Arbeitszeit sondern dein Privatvergnügen.

MfG Angi1

P
packer

12.12.2007 um 12:42 Uhr

moin schnulli,

lies dir mal das urteil durch, dort heisst es etwa, daß du nur in ausnahmefällen das als erforderliche BR arbeit geltend machen kannst:

BAG 31.5.1989 – 7 AZR 277/88

gruß vom packer

S
see-see

12.12.2007 um 13:10 Uhr

@Schnulli Ich würde auch hingehen. Ohne jemanden zu fragen. (Natürlich nur, wenn betriebliche Gründe nicht dagegen sprechen...).

Ich mache meine BR-Arbeit so, wie ich es für richtig halte und bin auch niemandem Rechenschaft schuldig. Und wenn ich es für notwendig und richtig halte, meiner MA in einem Arbeitsprozess beizutehen, dann ist das so! Die aufgewendete Zeit muss dir der AG als Freizeit erstatten. Wie du es mit den Fahrtkosten hältst, hängt von Euren Regelungen im Betrieb ab. Aber letztendich greift hier auch der § 40 BetrVG, da die Fahrt in direktem Zusammenhang mit deiner BR-Tätigkeit steht.

Achtung Schnulli: Meine Rechtskenntnisse sind nicht fundiert, aber die Diskussion hier wird die Tatsachen ans Licht bringen.

S
schnulli

12.12.2007 um 13:26 Uhr

Vieleicht noch ne Zusatzinfo:

Es geht hier um eine MA, die ATZ beantragt hat und die GL hat abgelehnt. Ablehnungsgrund ist eine alte BV, die vor der Tarifbindung abgeschlossen wurde. Letztlich geht es jetzt darum, ob die BV gilt oder der TV. Eine Angelegenheit die sicherlich auch für kommende BR Tätigkeit wichtig ist.

H
hexelein

12.12.2007 um 13:49 Uhr

Lass dich vom Gremium mit Beschluss hinschicken. Mir klingt die Verhandlung auch im kollektiven Interesse wichtig. Mit Beschluss bist du auf der sicheren Seite.

M
mamachia

12.12.2007 um 14:30 Uhr

Und wenn man zum Gerichtstermin geht, zum Zwecke des Lehrnens? Um in seiner Tätigkeit als BR zu wachsen?

Meines Erachtens wird das so wie bei einem Seminar gehandelt.

Wir hatten grad gestern die Situation und die Vorsitzende sagte das dies so gemacht wird. Da ich erst seit ein paar Wochen dabei bin, halte ich mich an das was die BRV sagt, und das Gremium hat dem auch nicht wiedersprochen.

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