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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fotos mit Namen von Mitarbeiter am Regal veröffentlicht - muß der Betriebsrat informiert werden?

R
Ratsche
Jan 2018 bearbeitet

Unser Chef bekam Probleme mit der Lebsmittelkontrolle und somit eine saftige Strafe.Unsere Vor-gesetzten haben sich seit Jahren nicht darum gekümmert. Jetzt sollen die kleinen Lagerarbeiter für die Sauberkeit verantwortlich gemacht werden. Deshalb wurden Fotos mit Namen von den Leuten gemacht und an den Regalen befestigt um zu zeigen ,das sie für diesen Teil des Lagers verantwortlich sind. Meine Frage dürfen Fotos veröffentlicht werden und muß der Betriebsrat informiert werden? Vielen Dank im voraus !!!! Grüße Ratsche

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Community-Antworten (1)

C
Catweazle

19.02.2008 um 10:38 Uhr

@Ratsche,

die Verantwortlichen für die Veröffentlichung der Fotos bewegen sich auf sehr dünnem Eis. Die Fotos dürfen ohne Zustimmung der Betroffenen nicht veröffentlicht werden. Der BR sollt der GL die beiden folgenden §§ vorlegen. Das sollte reichen.

§ 22 + 33 Kunsturhebergesetz Recht am eigenen Bilde

http://www.fotocommunity.de/info/Recht_am_eigenen_Bild

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