Rauchverbot ohne Zustimmung des BR
Hallo ich bins mal wieder,
ich habe schon gesucht,auch hier im Forum,aber leider nicht die Antwort gefunden.
Problem Rauchen. Bei uns ist in den Büroräumen das Rauchen seit Jahren untersagt, und wird auch strikt eigehalten. Wir haben in unserem Werk 4 Toiletten, wobei in drei Toiletten nicht geraucht wird und in der letzten sehr wohl. Wir haben eine Raucherraum zur Verfügung, der ca.2x2 meter misst.
Nun hat ein Kollege(Raucher??) einen Verbesserungsvorschlag eingereicht, das auch in dieser letzten das Rauchen verboten wird. Unsere Vorstandsschaft, alles Nichtraucher, hat diesem natürlich sofort zugestimmt. Der BR wurde ueber diese entscheidung nicht informiert, bzw, angehört.Der GF hängt nun ein Schreiben aus mit absolutem Rauchverbot auf eben diesen Toiletten. Ein Zuwiderhandeln kann disziplinarisch geahndet werden, über Abmahnung im Wiederholungsfall, auch Kündigung.
Meine Frage an Euch:wie würdet Ihr euch nun verhalten??
Community-Antworten (8)
08.03.2007 um 07:26 Uhr
Hallo DummDopp, ich würde den ArbGeb. auffordern den Aushang zurück zu nehmen und die Verhandlungen mit dem BR aufzunehmen. Da diese Rauchverbotserweiterung der Mitbestimmung nach §87 Abs.1 Nr.1 unterleigt. Gleichzeitige Androhung rechtlicher Schritte wenn der ArbGeb. auf die Aufforderung nicht reagieren sollte.
08.03.2007 um 09:42 Uhr
@RamsesII
Eben diese Gefahr sehen wir ja auch,deshalb ja auch unsere Frage hier im Forum,um von erfahreren Betriebsräten Tipps zu bekommen.
08.03.2007 um 10:05 Uhr
@ramsesII
Ja,in unmiitelbarer Nähe liegt eine weitere Toilette,wo das Rauchen schon ewig verboten ist.
Der Raucherraum ist eindeutig zu klein,gerade eben haben wir feststellen müssen,das in einem unserer Europäischen Aussenwerke ein Raucherzimmer mit Stühlen und Tischen,Kaffeeautomaten und FERNSEHER eingerichtet wurde.
Bei uns steht lediglich ein Bistrotisch im Raum,wie gesagt ca.2 x 2 Meter .
08.03.2007 um 10:09 Uhr
@Dummdopp Reicht! Ich würde mir vorstellen können, dass der AG demnächst auch ausstempeln lässt zum Rauchen und nur einen Unterstand auf dem Hof vorhält!
08.03.2007 um 10:13 Uhr
@Kölner
Wie darf ich das Reicht! verstehen?
08.03.2007 um 10:16 Uhr
@RamsesII
Vielen Dank,ich denke mal das wir das auf dieser Schiene probieren werden.
08.03.2007 um 11:16 Uhr
Auch wenn ich nicht Kölner bin...
Der Arbeitgeber darf Dich nicht an Deinen Grundrechten beschneiden, hier an Deiner "freien Entfaltung der Persönlichkeit". Und zur "Persönlichkeitsentfaltung" zählt nach höchstrichterlicher Rechtssprechung das Recht, Deine Lunge regelmäßig nachteeren zu dürfen. Und beschneiden würde er Dich, wenn er Dich dazu auch bei strömenden Regen, Schneesturm, etc. ungeschützt ins Freie schickt. Also sagt unsere Rechtsprechung, dass er selbst "vor der Tür" einen Schutz vor den größten Witterungsunbillen bereitstellen muss, z.B. einen Unterstand. Und wenn Du Dir den Unterstand wie ein Buswartehäuschen vorstellst, weißt Du, was Kölner mit "Reicht!" bezüglich einem 2x2m² großen, im Winter sogar beheizten Raum meint.
08.03.2007 um 12:52 Uhr
Du kannst die Situation natürlich noch verschlimmbessern, wenn die rauchenden KollegInnen ein Raucher-Dixie bekommen, weil die ihre Notdurft nur mit Kippe im Hals verrichten können. Eine aktuelle Tageszeitung wäre auch nicht schlecht.
Zurück zur Realität: Wir sind gerade dabei, eine BV Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz abzuschließen. Diese besagt eine generelles Rauchverbot im Haus, läßt die Raucher aber auf dem Betriebsgelände in einem Unterstand mit Sitzgelegenheit rauchen, dazu gibt es noch eine paar Ascherbecher an mehreren Eingängen. Mehr geht nicht, alles andere wie Raucherraum mit Sofa, Fernseher und Minibar etc. ist utopisch.
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