Erstellt am 08.03.2007 um 06:26 Uhr von Werner
Hallo DummDopp,
ich würde den ArbGeb. auffordern den Aushang zurück zu nehmen und die Verhandlungen mit dem BR aufzunehmen.
Da diese Rauchverbotserweiterung der Mitbestimmung nach §87 Abs.1 Nr.1 unterleigt.
Gleichzeitige Androhung rechtlicher Schritte wenn der ArbGeb. auf die Aufforderung nicht reagieren sollte.
Erstellt am 08.03.2007 um 08:42 Uhr von Dummdopp
@RamsesII
Eben diese Gefahr sehen wir ja auch,deshalb ja auch unsere Frage hier im Forum,um von erfahreren Betriebsräten Tipps zu bekommen.
Erstellt am 08.03.2007 um 09:05 Uhr von Dummdopp
@ramsesII
Ja,in unmiitelbarer Nähe liegt eine weitere Toilette,wo das Rauchen schon ewig verboten ist.
Der Raucherraum ist eindeutig zu klein,gerade eben haben wir feststellen müssen,das in einem unserer Europäischen Aussenwerke ein Raucherzimmer mit Stühlen und Tischen,Kaffeeautomaten und FERNSEHER eingerichtet wurde.
Bei uns steht lediglich ein Bistrotisch im Raum,wie gesagt ca.2 x 2 Meter .
Erstellt am 08.03.2007 um 09:09 Uhr von Kölner
@Dummdopp
Reicht!
Ich würde mir vorstellen können, dass der AG demnächst auch ausstempeln lässt zum Rauchen und nur einen Unterstand auf dem Hof vorhält!
Erstellt am 08.03.2007 um 09:13 Uhr von Dummdopp
@Kölner
Wie darf ich das Reicht! verstehen?
Erstellt am 08.03.2007 um 09:16 Uhr von Dummdopp
@RamsesII
Vielen Dank,ich denke mal das wir das auf dieser Schiene probieren werden.
Erstellt am 08.03.2007 um 10:16 Uhr von Petrus
Auch wenn ich nicht Kölner bin...
Der Arbeitgeber darf Dich nicht an Deinen Grundrechten beschneiden, hier an Deiner "freien Entfaltung der Persönlichkeit". Und zur "Persönlichkeitsentfaltung" zählt nach höchstrichterlicher Rechtssprechung das Recht, Deine Lunge regelmäßig nachteeren zu dürfen. Und beschneiden würde er Dich, wenn er Dich dazu auch bei strömenden Regen, Schneesturm, etc. ungeschützt ins Freie schickt.
Also sagt unsere Rechtsprechung, dass er selbst "vor der Tür" einen Schutz vor den größten Witterungsunbillen bereitstellen muss, z.B. einen Unterstand.
Und wenn Du Dir den Unterstand wie ein Buswartehäuschen vorstellst, weißt Du, was Kölner mit "Reicht!" bezüglich einem 2x2m² großen, im Winter sogar beheizten Raum meint.
Erstellt am 08.03.2007 um 11:52 Uhr von SSGG
Du kannst die Situation natürlich noch verschlimmbessern, wenn die rauchenden KollegInnen ein Raucher-Dixie bekommen, weil die ihre Notdurft nur mit Kippe im Hals verrichten können. Eine aktuelle Tageszeitung wäre auch nicht schlecht.
Zurück zur Realität:
Wir sind gerade dabei, eine BV *Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz* abzuschließen. Diese besagt eine generelles Rauchverbot im Haus, läßt die Raucher aber auf dem Betriebsgelände in einem Unterstand mit Sitzgelegenheit rauchen, dazu gibt es noch eine paar Ascherbecher an mehreren Eingängen.
Mehr geht nicht, alles andere wie Raucherraum mit Sofa, Fernseher und Minibar etc. ist utopisch.