Erstellt am 18.02.2008 um 16:57 Uhr von Der alte Heini
Das Betriebsratsmitglied hat den Anspruch auf die gleiche Erhöhung wie vergleichbare Arbeitnehmer.
Erstellt am 18.02.2008 um 17:13 Uhr von branderas
immer die Frage wo steht das
Erstellt am 18.02.2008 um 17:21 Uhr von Lustlos
Hallo
das steht im § 37 ABs. 4 BetrVG