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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorsitzende (JAV) stürzen - Weiß hierbei jemand einen Rat?

D
Düdi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir in unserer JAv haben ein "kleines" Problem. Unsere Vorsitzende interessiert sich für gar nichts mehr. Kommt nicht zu den Sitzungen, hilft nicht bei der Planung von Veranstalltungen. Sie ist nur dabei wegen der unbefristeten Übernahme. Uns nervt das natürlich tierisch. Sie möchte nur Vorsitzende bleiben um den Status nicht zu verlieren... Wir wollen Sie aber nicht mehr als unsere Vorsitzende haben! Ich bin ihre Stellvertreterin und wäre natürlich auch bereit ihr Amt und die damit verbundnen Aufgaben zu übernehmen. Aber nun zur Frage:

Können wir sie denn stürzen? Einfach rausschmeißen?

Sie hat sich beim BR super eingeschleimt und der kann uns nicht verstehen und will uns irgendwie auch gar nicht richtig helfen...

Weiß mir hierbei jemand einen Rat?

Wir werden am Mittwoch die nächste Sitzung abhalten...

Wäre echt super!!!!

Danke!

Grüßli Andrea

7.09502

Community-Antworten (2)

L
Lustlos

18.02.2008 um 13:04 Uhr

Hallo

ich würde mal vorschlagen, dass ihr als JAV einen Betriebsrat nach § 65 Abs. 2 Satz 2 BetrVG einladet und der sich mal das Spiel anguckt. Kenne solle Probleme nur zu gut mit JAVen aus der Praxis.

Vielleicht sollte der BR Vorsitzende mal danach ein ernsthaftes Gespräch mit der Dame führen, hilft manchmal schon.

Rausschmeisen geht nunmal auch nicht so einfach, aber abwählen als Vorsitzende geht den die §§ lt. § 65 Abs 1 BetrVG gelten ja genauso.

Viel Glück

DAH
Der alte Heini

18.02.2008 um 18:07 Uhr

Die JAV kann die Vorsitzende von dem Amt abwählen. Sie bleibt dann weiter als normales Mitglied in der JAV.

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