Erstellt am 17.02.2008 um 14:08 Uhr von pirat
@klaus.leisten
.... gerne aus den Ausschüssen ....?
1. "Rücktritt aus Ausschüssen", als TOP auf die nachste BR Sitzung.
2. Rücktrittserklärung und Neuwahl...
3. Beschlußfassung!
Erstellt am 17.02.2008 um 14:23 Uhr von klaus.leisten
hallo, nicht gerne. kann aber nicht auf allen hochzeiten tanzen.
1.muss denn ein grund angegeben werden?
2.es gibt nach mir ja noch weitere ersatzmitglieder,rücken die denn nicht nach?
3. beschlussfassung? warum?
bitte nochmal um antworten.vielen dank.
Erstellt am 17.02.2008 um 15:37 Uhr von pirat
@@klaus.leisten
1, nein
2, die rücken nach, (Info fehlte von dir )der Nachrücker muß aber benannt werden.
Um welche Ausschüsse geht es? Dann wird es konkreter!
Erstellt am 17.02.2008 um 15:44 Uhr von klaus.leisten
@pirat
BA und EDV
Danke schonmal für deine Antworten,gerne weitere Meinung preisgeben.
Erstellt am 17.02.2008 um 15:56 Uhr von Immie
@klaus.leisten
Fitting 22.Aufl §27 RN 44
Fitting 22.Aufl §28 RN 31
In der nächsten BR Sitzung sagst du schlicht und ergreifend...
...Ich möchte mein Amt im BlaBlaBla Ausschuss niederlegen...
Erstellt am 17.02.2008 um 16:21 Uhr von BR
klaus.leisten
Wie kommst Du als Ersatzmitglied überhaupt in einen Ausschuß?
In den Ausschuß werden normalerweise nur BR-vollmitglieder gewählt.
Wenn Du als Ersatzmitglied nachrückst, rückst Du nur als BR nach. Mit den evtl. Ausschußmitgliedschaften des verhinderten BR hast Du absolut nichts zu tun.
Auch wenn Du als Vollmitglied nachrückst, also kein Ersatzmitglied mehr bist, mußt Du in einen Ausschuß gewählt werden. Diese Wahl setzt natürlich vorraus, daß Du mit Deiner Wahl auch einverstanden bist.
BR
Erstellt am 17.02.2008 um 16:54 Uhr von Immie
@BR
Er Sie Es ist Ersatzmitglied der Ausschüsse;-)
Erstellt am 17.02.2008 um 17:19 Uhr von pirat
@BR
....aus dem BR. oder denen wo ich Vollmitglied bin. .....lese ich und du?
Erstellt am 17.02.2008 um 18:22 Uhr von BR
Hallo,
ein Ausschußmitglied, das nicht dem dem amtierendem BR angehört ist eine Ausnahme. Z.B. der Sicherheitsbeauftragte im Sicherheitsausschuß oder der Buchhalter im Wirtschaftsausschuß.
Ein Ausschußmitglied,das nicht dem BR angehört (ERsatzmitglied ist außer im Vertretungsfall kein BR), muß vom Arbeitgebergenehmigt werden.
Warum soll der AG jemand der nicht BR ist von der Arbeit freistellen und auch noch bezahlen?
BR
Erstellt am 17.02.2008 um 20:48 Uhr von peanuts
"Ein Ausschußmitglied,das nicht dem BR angehört (ERsatzmitglied ist außer im Vertretungsfall kein BR), muß vom Arbeitgebergenehmigt werden."
Wovon redest Du?
Es gibt nur einen Ausschuss, in den durch den BR auch Nicht-BRM berufen werden können und das ist der Wirtschaftsausschuss! Die Genehmigung des Arbeitgebers ist NICHT erforderlich!
Und im ASA müssen zwar 2 BRM vertreten sein, der Ausschuss muss aber durch den AG gebildet werden. Auch hier ist nichts vom AG zu genehmigen!
Bis auf die Ausnahme "WA" wäre es mir im übrigen völlig neu, dass Ersatzmitglieder in einen BR-Ausschuss gewählt werden dürfen! Eine Genehmigung des AGs steht folglich auch hier nicht zur Debatte!
Hier handelt es sich aber ganz offensichtlich um ein ordentliches BRM, das lediglich für 2 Ausschüsse nicht mehr als Ersatzmitglied zur Verfügung stehen will.
Erstellt am 17.02.2008 um 21:13 Uhr von klaus.leisten
hallo nochmal,
danke für die meinungen.
richtig,vollmitglied des br.,in den genannten ausschüssen ersatzmitglied wenn ein ordentliches vollmitglied des ausschusses verhindert ist.
Erstellt am 18.02.2008 um 09:56 Uhr von BR
Hallo,
Noch einmal. Ein BR-Ersatzmitglied ist im Vertretungsfall n ic h t automatisch Ausschussmitglied.
Wenn ein BR einen Ausschuss mit einem kompetenten Nicht-BR besetzen will,und der AG stimmt zu, spricht nichts gegen eine solche Zusammensetzung.
Es kommt gar nicht so selten vor, daß der AG keinen Sicherheitsausschuss bildet.In diesem Fall Läuft ohne Zustimmung des AG gar nichts, ausser der BR ist bereit den Rechtsweg zu bestreiten.
BR
Erstellt am 18.02.2008 um 10:16 Uhr von Kölner
@BR
Du hast 'peanuts' offensichtlich noch immer nicht verstanden!
Von welchen Ausschüssen redest Du?
Erstellt am 18.02.2008 um 11:51 Uhr von w-j-l
Kölner,
bei dem scheint die Leitung ins Hirn durch das was rauskommt verstopft, da geht gar nichts.
Erstellt am 18.02.2008 um 21:25 Uhr von Lotte
BR,
da kann man dann aber nur hoffen, dass solch einem >"Wenn ein BR einen Ausschuss mit einem kompetenten Nicht-BR besetzen will,und der AG stimmt zu, spricht nichts gegen eine solche Zusammensetzung." - Ausschuss< keine Aufgaben zur eigenständigen Erledigung übertragen wurden...
Und noch was: Der Klaus, der ist k e i n Ersatzmitglied des Betriebsrat, Du der ist echt Vollmitglied ;-))