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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mandatsverlust - weil Abteilung offensichtlich fälschlich auf die Wählerliste eines anderen Betriebes unseres Unternehmens gesetzt wurde?

S
Stefan1010
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserem Betrieb gibt es eine Abteilung, welche ganz offensichtlich fälschlich auf die Wählerliste eines anderen Betriebes unseres Unternehmens gesetzt wurde und demzufolge vom Betriebsrat dieses anderen Betriebes vertreten wird, obwohl in unserem Betrieb ansässig und weit vom anderen Betrieb entfernt. Ich bin Betriebsratsmitglied und wurde in diese Abteilung versetzt. Habe ich durch diese Versetzung mein Mandat verloren, obwohl ich immer noch in demselben Betrieb arbeite? Eine Anhörung zu dieser Versetzung gab es übrigens, aus welcher aber nicht hervorging, daß ich dadurch aus dem Betrieb ausgegliedert werde und ich habe auch einen entsprechenden Änderungsvertrag mit demselben Arbeitgeber und demselben Arbeitsort unterschrieben und ich arbeite auch schon ein Jahr in der neuen Abteilung und führe auch mein Amt aus. Nun wird mein Mandat vom Arbeitgeber allerdings in Frage gestellt, weil er behauptet, diese Abteilung gehöre zu einem anderen Betrieb.

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Community-Antworten (2)

B
betriebsrat

16.02.2008 um 17:41 Uhr

SO wie sie das schildern, könnte die Wahl des BRs ungültig sein. SOfern jemand dagegen angeht. Wenn die Abteilung teil ihres Betriebes ist, ist der BR auch für diese Abt. zuständig. Lassen sie das prüfen.

mfg

DAH
Der alte Heini

16.02.2008 um 19:51 Uhr

Wenn der Arbeitgeber mit deinem BR Amt Probleme hat, sollte er das mit Hilfe des ArbG prüfen lassen. Ich würde mich in deiner Stelle nicht rühren und auf dein BR Amt verweisen. Wenn die Anhörung zur Versetzung ordentlich gelaufen ist, sehe ich keine Probleme. Wer steht den auf deiner Abrechnung als Arbeitgeber? Wenn dies noch das Unternehmen ist, in dem Du im BR bist, ist die Sache eindeutig. Und wenn es ein durcheinander bei der BR Wahl gegeben hat, ist das nicht dein Problem. Der AG hätte ja die Wahl anfechten können.

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