Mandatsverlust wegen Versetzung?
Muß meine unten gestellte Frage noch einmal präzisieren. Ich bin BR-Mitglied. Die Abteilung, in welcher ich tätig bin, wird dicht gemacht. Dies ist auch anzuerkennen. Über eine gerichtlich durchsetzbare Änderungskündigung (... da hilft auch § 103 nicht weiter) soll ich in eine Abteilung versetzt werden, welche zwar am gleiche Standort ist, aber per Kostenstellenrechnung einem anderen Betriebsteil zuzuordnen ist, in welchem ein eigener BR tätig ist. Ich würde also mein Mandat verlieren! Kann ich mich dagegen wehren? Ist es für den AG zumutbar, dieses Problem buchungstechnisch so zu gestalten, daß ich mein Mandat nicht verliere?
Community-Antworten (1)
30.10.2006 um 23:50 Uhr
bitte siehe unten. eine zuordnung von kostenstellen sagt zunächst mal gar nichts über die betriebsstruktur nach dem BetrVG aus. die sollte man zunächst checken. danach stellt sich die frage ob es in deinem jetzigen betrieb nicht stellen gibt, die du ausfüllen kannst.ggf. muss der AG für dich auch etwas freikündigen. aber für eine genaue antwort brauch ist hier viel mehr sachverhalt. ich kann dir eigentlich nur raten einen anwalt einzuschalten...
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