Erstellt am 30.10.2006 um 22:50 Uhr von paula
bitte siehe unten. eine zuordnung von kostenstellen sagt zunächst mal gar nichts über die betriebsstruktur nach dem BetrVG aus. die sollte man zunächst checken. danach stellt sich die frage ob es in deinem jetzigen betrieb nicht stellen gibt, die du ausfüllen kannst.ggf. muss der AG für dich auch etwas freikündigen. aber für eine genaue antwort brauch ist hier viel mehr sachverhalt. ich kann dir eigentlich nur raten einen anwalt einzuschalten...