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Umsetzung mit Mandatsverlust - Wegen einer Kostenstelle?

N
neffets
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, aufgrund einer Umstruktuierung soll ich - BR-Mitglied - innerhalb des Werkes (also gleicher Standort) in eine andere Abteilung versetzt werden (meine jetzige wird stillgelegt) Soweit - so gut. Allerdings geht diese Umsetzung (wahrscheinlich wird das eine Änderungskündigung) einher mit meinem Mandatsverlust. Weil - und jetzt kommts - die Kostenstelle dieser Abteilung einem anderen Betriebsteil (mit eigenem BR) angehört. Was soll ich tun?

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Community-Antworten (3)

J
JAV´ler

30.10.2006 um 11:39 Uhr

du solltest dir erstmal die frage stellen,ob du überhaupt eine änderungskündigung bekommen darfst!

K
Kölner

30.10.2006 um 12:10 Uhr

@neffets § 103 BetrVG könnte helfen... ...und vor allem eine Enntscheidung, was Du willst!

@JAV'ler Dürfen darf der AG das - ob es aber etwas nutzt ist eine andere Frage.

P
paula

30.10.2006 um 22:13 Uhr

ihr solltet auch den betriebsbegriff nach dem BetrVG prüfen. der hat nichts zu tun mit kostenstellen. hier ist insbesondere die leitungsstruktur zu betrachten. das ganze ist aber sehr kompliziert. evtl. hilft eúch ja die einschaltung eines anwalts weiter...

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