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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Befristeter Arbeitsvertrag für BR-Mitglied - muß dieser nicht nach Ablauf der Jahersfrist in unbefristet umgewandelt werden?

V2
Vela 2007
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter hate einen auf 1 jahr befristeten Arbeitsvertrag, und wird innerhalb dieses Jahres in den Betriebsrat gewählt. Zum Ende der Befristung ist er bereits seit 3 Monaten BRM, - nun steht der neue Arbeitsvertrag an und der AG möchte diesen abermals um 1 Jahr befristen. Darf für ein bereits im BR befindliches Mitglied ein befristeter Vertrag geschlossen werden, - muß dieser nicht nach Ablauf der Jahersfrist in unbefristet umgewandelt werden ?

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Community-Antworten (1)

M
Mona-Lisa

16.02.2008 um 08:58 Uhr

@Vela, wenn man bedenkt, dass AG's mit Spass, Vorliebe und auch noch lächelnd befristete Verträge mit BR's auslaufen lassen, könnt ihr auf euren fast stolz sein, denn er möchte einen Arbeitsvertrag verlängern.

Aber es gibt kein Gesetz, das ihn zwingt das BR-Mitglied unbefristet weiterzubeschäftigen.

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