W.A.F. LogoSeminare

Gespräch über die interne Bewerbung - darf BRM mitgenommen werden?

M
meik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Kollege hat sich auf eine interne Stelle beworben und der Vorgesetzte bittet jetzt für Montag um ein "Gespräch über die Bewerbung". Das Gespräch soll mit Vorgesetztem und Geschäftsführer stattfinden. Der Kollege möchte mich als BRM jetzt mitnehmen. Kann der Geschäftsführer das ablehnen? Ich vermute, dass der Vorgesetzte versuchen möchte dass die Bewerbung zurückgezogen wird oder Begründen will warum der Bewerber nicht für die Stelle geeignet ist. Der Vorgesetzte bevorzugt einen anderen Bewerber. Wie die Meinung des Geschäftsführers ist weiß ich derzeit leider nicht.

Gruß

meik

5.49303

Community-Antworten (3)

P
Pandora

16.02.2008 um 01:12 Uhr

Hallo,

ich würde meine Anwesenheit mit § 82 Abs.2 BetVG begründen.

Darin heißt es, dass der AN verlangen kann, dass mit Ihm seine Leistungen sowie die Möglichkeit seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert. Hierzu kann ein BR Mitglied hinzugezogen werden.

Sollte der AG Probleme mit Deiner Anwesenheit haben, frag ihn doch mal, ob er was zu verheimlichen hat!

Pandora

DAH
Der alte Heini

17.02.2008 um 01:03 Uhr

BAG 16.11.2004 - 1 ABR 53/03 20 a) Ein genereller Anspruch des Arbeitnehmers darauf, bei jedem mit dem Arbeitgeber geführten Gespräch ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen, folgt aus dem Betriebsverfassungsgesetz nicht. Vielmehr regeln § 81 Abs. 4 Satz 3, § 82 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 1 Satz 2 und § 84 Abs. 1 Satz 2 BetrVG das Recht des Arbeitnehmers auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds jeweils bezogen auf bestimmte Gegenstände und Anlässe. Aus diesem gesetzlichen Zusammenhang folgt im Umkehrschluss, dass der einzelne Arbeitnehmer keinen betriebsverfassungsrechtlichen Anspruch darauf hat, zu den von diesen Vorschriften nicht erfassten Personalgesprächen ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen.

Auszug aus der Begründung des o.g. Urteils.

Das ganze Urteil findest Du hier:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag &Datum=2004&Sort=3074&Seite=16&nr=10245&pos=505&anz=614

P
paula

17.02.2008 um 15:13 Uhr

ich sehe es wie Heini...

und wenn mir als AG ein MA sagen würde er will hier ein BRM beiziehen würde ich den MA bei der Bewerbung wohl kaum noch berücksichtigen.

Ihre Antwort