Erstellt am 07.09.2019 um 06:42 Uhr von Kratzbürste
Im § 80 BetrVG steht eben nur "Einsicht" und nicht Kopie. Der BR kann sich Notizen machen, die dann aber alle BR-Mitglieder kennen dürfen.
Ihr müsst außerdem den Datenschutz in euren eigenen Reihen sicherstellen.
Erstellt am 09.09.2019 um 07:41 Uhr von seehas
Wenn ihr jetzt lügt und versucht die Sache zu verschleiern macht ihr es nur schlimmer.
Ich würde auf die GF zugehen, meinen Fehler einräumen und erklären welche Motivation dahinter steckte. Ihr habt die Listen ja sicherlich benötigt um bei Neueinstellungen auf Gerechtigkeit beim Gehalt zu achten und sonst für nichts.
Erstellt am 09.09.2019 um 08:39 Uhr von Kjarrigan
Was heist den "Jedem zugänglich gemacht"? Jedem MA? oder jedem BRM?
Ihr habt Eisichtrecht und dürft Euch Notizen machen (ja letzlich auch komplett abschreiben)
Wenn Du / Ihr sie allerdings allen MA zugänglich gemacht habt, könnte das richtig Ärger geben. Macht es nicht noch schliemmer, indem ihr das jetzt abstreitet und lügt. Sollte das in enem Gerichtsverfahren (Zeuge) dann noch rauskommen sieht es richtig duster aus.
Erstellt am 09.09.2019 um 09:26 Uhr von rsddbr
Erstmal Ruhe bewahren.
Um deinen Arbeitsplatz brauchst du wegen einer Amtspflichtverletzung nicht gleich fürchten. Wohl aber könnte der AG ein Ausschlussverfahren gegen einzelne BRM einleiten oder die Auflösung des gesamten Betriebsrats beim Arbeitsgericht beantragen. Und dafür gibt es ja Anwälte...
Wie von anderen Teilnehmern oben schon geschrieben, habt ihr Einsichtrecht und dürft Notizen machen. Das umfasst im Zweifel auch das komplette Abschreiben der Listen. Diese Mitschriften dürfen allen BRM zugänglich gemacht werden, müssen aber als personenbezogene Daten entsprechend behandelt werden. Da sind Datenschutzgesetz und auch firmeninterne Vorgaben im Umgang mit personenbezogenen Daten zu bachten.
Lügen und abstreiten ist auf jeden Fall der falsche Weg. Überlegt euch lieber, wozu ihr die Listen habt und wie ihr diese ablegt, wer Zugang dazu hat und wann ihr diese vernichtet.
Erstellt am 10.09.2019 um 10:00 Uhr von rtjum
Zitat Mitleidenschaft: Ich bin nervös wegen meinen Arbeitsplatz. Ich habe die Liste kopiert und sie allen zur Verfügung gestellt.
Soll heißen, jeder MA deiner Abteilung hat eine Kopie der Gehälter aller Mitarbeiter der Firma bekommen?
Wenn ich das richtig verstanden habe, ja dann könntest Du ziemlich Ärger bekommen.
Erstellt am 10.09.2019 um 21:11 Uhr von celestro
"Ihr habt Eisichtrecht und dürft Euch Notizen machen (ja letzlich auch komplett abschreiben)"
"Wie von anderen Teilnehmern oben schon geschrieben, habt ihr Einsichtrecht und dürft Notizen machen. Das umfasst im Zweifel auch das komplette Abschreiben der Listen."
NEIN! NEIN! NEIN! und nochmals NEIN!
"Dies gilt um so mehr, als das Recht zur Einsichtnahme nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG weder zum Anfertigen von Fotokopien noch zum vollständigen Abschreiben der Listen berechtigt (BAG 3. Dezember 1981 - 6 ABR 8/80 - BAGE 37, 195, zu II 2 der Gründe)."
Ist doch eigentlich schon alt genug, oder? Wie lange wird es noch dauern, bis auch das letzte BRM das kapiert hat?
Erstellt am 11.09.2019 um 09:47 Uhr von rsddbr
"Wie lange wird es noch dauern, bis auch das letzte BRM das kapiert hat?"
Das wird wohl erst passieren, wenn die Referenten in den Seminaren nicht weiter auf ihrer Darstellung beharren, dass "Notizen machen" auch eine "Komplettabschrift" beinhaltet.
Danke für das interessante Urteil.
Erstellt am 11.09.2019 um 10:40 Uhr von SubkulTourisT
Der BR hat das Recht auf Einsichtnahme in die Bruttolöhne. Dies Bedeutet, dass der AG verpflichtet ist dies zu gewähren. Die Erteilung einer Erlaubnis durch den AG Kopien von den Gehaltslisten zu erstellen ist meiner Meinung nach zulässig.(Der AG kann, muss aber nicht) Da die Erstellung von Kopien schon über Jahre hinweg geschieht, kann man meiner Meinung nach von einer Erlaubnis sprechen.
Sollte der AG aber darauf bestehen, dass keine Erlaubnis bestand, so wurden die Daten nicht sorgfältig genug gespeichert.
Art. 5 DSGVO (1)
Personenbezogene Daten müssen-
(f) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor (!)unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung(!) und vor unbeabsichtigtem Verlust,[...]
Mein Ratschlag= Rechtsbeistand befragen