Überstunden AZUBI
Hallo liebes Forum. Dürfen Azubis die Älter als 18 Jahre sind Überstunden machen? Wenn ja,wieviele? Ist Vergütung möglich oder nur Freizeiausgleich?
Community-Antworten (2)
15.02.2008 um 12:09 Uhr
@wassercop, volljährig ist volljährig! Und demzufolge dürfen sie auch. ArbZG § 3 Die Überstunden bekommt ein über 18jähriger AZUBI genau so bezahlt, wie jeder andere Kollege bei euch im Betrieb auch.
15.02.2008 um 13:07 Uhr
Hallo Wassercop,
zusätzlich noch im BBiG unter § 17 Abs. 3 geregelt "Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen."
MfG Angi1
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