Ablehnung einer Betriebsvereinbarung
Hallo Kolleginnen und Kollegen In unserm Betrieb wird in verschiedenen Abteilungen von 3-Schicht auf 2-Schichten umgestellt.Nun hat uns die Geschäfsleitung eine Betiebsvereinbarung vorgelegt in der die Wocharbeitszeit von 39 auf 40 Stunden angehoben wird, das ist ja gerade noch o.k. aber jetzt kommts : Das Arbeitsentgeld basiert auf der zum Einsatz kommenden Wochenarbeitszeit (normal 40 Std.,verkürzt 30 Std.,verlängert 45 Std., bzw.48,75 Std.) Der Einsatz der zum Ausgleich unterschiedlicher Kapazitätsbedarfe festgelegten verkürzten bzw. verlängerten Wochenmodelle wird den Mitarbeiter/innen spätestens am 2. Arbeitstag für die Folgewoche angekündigt. Wir haben die Vereinbarung natürlich abgelehnt und haben nächsten Dienstag erneut ein Gespräch mit der GL. Wir würden uns über Tipps ,Vorschläge und Kommentare freuen mfG
Community-Antworten (1)
14.02.2008 um 22:33 Uhr
Eine BV über die Wochenarbeitszeit von Arbeitnehmern? Ob so ein BV Recht konform sein dürfte, würde ich bezweifeln.
Sind Arbeitszeiten in den Arbeitsverträgen oder TV geregelt. Auf welche rechtliche Grundlage stütz sich die BV.
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