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Interne Ausschreibung mehrere Bewerber - Wunsch von Teilzeit auf Vollzeit bevorzugen?

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meik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns läuft zur Zeit eine interne Stellenausschreibung für eine Vollzeitstelle. In dem betroffenen Bereich ist ein Angestellter A der Teilzeit arbeitet. In einem anderen Bereich gibt es zwei Angestellte B (Vollzeit) und C (Teilzeit). Beide Teilzeitkräfte möchten eine Stundenerhöhung auf Vollzeit. So wie es aussieht haben sich die Mitarbeiter A und B auf die Stelle beworben. Eine Anhörung haben wir noch nicht, da unsere Personalabteilung im Urlaub ist. Nach unseren Informationen erfüllt B nicht alle notwendigen Anforderungen. Der Vorgesetzte bevorzugt aber Bewerber B. Können wir über den Wunsch der Stundenerhöhung von A argumentieren, dass A zu bevorzugen ist bzw. eine Versetzung von B ablehnen? Ein weiteres Problem bei einer Versetzung von B wäre auch die mangelnde Besetzung im anderen Bereich. Dort gibt es eine Servicezeit von mehr als 40 Stunden, die ja durch den Arbeitnehmer C nicht mehr abgedeckt werden könnte. In dem Bereich ist aber keine Ausschreibung erfolgt. Bewerber A soll in einen anderen Bereich versetzt werden, was dieser aber nicht wirklich will, da dann andere Probleme auftreten würden. Mit A wird momentan ein ziemlich hinterhältiges Spiel gespielt.

Gruß

Meik

5.89908

Community-Antworten (8)

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pit47

14.02.2008 um 09:23 Uhr

Hallo meik, nach § 9 TzBfG ist ein teilzeitbeschäftigter AN bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen bei der Besetzung eines freien Vollzeitarbeitsplatzes, wenn der teilzeitbeschäftigte AN dieses wünscht.

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Kölner

14.02.2008 um 09:59 Uhr

@pit47 Anders als Du sehe ich dieses Recht auf Stundenerhöhung nicht. Ein altes Lied und die gleiche Leier: Ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil - zumal sich (möglicherweise) betriebliche Gründe immer konstruieren lassen!

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Petrus

14.02.2008 um 12:25 Uhr

@Kölner??? Im Normalfall würde ich Dir ja recht geben mit der alten Leier - aber netterweise steht was anderes im TzBf-Gesetz, gegen welches die Besetzung der Stelle mit MA B verstoßen würde... Ich würde aus sagen, Ablehnung von MA B nach §99 (2) Nr. 1 BetrVG iVm §9 TzBfG.

K
Kölner

14.02.2008 um 12:31 Uhr

@Petrus Verstehe ich denn den § 9 TzBfG (letzter Satz) so falsch? Auch ist fraglich, ob die eine Stelle den Teilzeitbeschäftigten gegeben werden muss oder die andere, dann frei werdende...oder ob überhaupt.

A
Angi1

14.02.2008 um 13:08 Uhr

@ all,

ich stimme pit 47 und Petrus zu. Da es hier um einen Teilzeit und einen Vollzeit Bewerber geht, spricht § 9 TzBfG ausdrücklich von der Bevorzugung des Teilzeit MA.

MfG Angi1

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Kölner

14.02.2008 um 13:23 Uhr

@all Okay; erschöpfend ist das nicht, was der Kollege 'meik' dargestellt hat. Aber folgt man den Kommentierungen zum § 99 BetrVG (DKK, RN 190c und 191) dann kann man diese Bevorzugung eines TzBfG-Kollegen so nicht mehr sehen.

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meik

14.02.2008 um 20:05 Uhr

DKK habe ich leider nicht, sondern nur Fitting :-( Der Bereich mit der Stellenausschreibung hat zur Zeit zwei Mitarbeiter 1 x Vollzeit, 1 x Teilzeit (Bewerber A, wobei die Teilzeit auch noch in zwei Abteilungen aufgeteilt wird) In Zukunft soll die Abteilung mit 2 Vollzeitstellen besetzt werden. Die Teilzeitkraft hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die aktuelle Situation so nicht funktioniert, da Teilzeit in dem Bereich nicht geht und dann noch andere Aufgaben schon gar nicht. Bisher wurde eine Stundenerhöhung immer damit abgelehnt, dass unsere Muttergesellschaft das nicht genehmigt. Das ist ja jetzt offensichtlich nicht mehr der Fall. In dem Bereich wo Bewerber B arbeitet kann die Stundenzahl nicht verringert werden, also muß da entweder jemand von aussen dazu kommen oder es müssen Stunden erhöht werden. Die Frage, wie die Lücke geschlossen werden soll, die durch eine Versetzung von Bewerber B entstehen würde hat man uns auch bisher nicht beantwortet.

Das einfachste wäre eigentlich Bewerber A kriegt die Vollzeitstelle, Bewerber B bleibt wo er ist und Bewerber C kriegt zusätzlich die Abteilungsfremden Aufgaben von A. A und C wären zufrieden und für B hätte sich nichts geändert (entgangener Vorteil ist kein Nachteil) Nur leider ist einer der Vorgesetzten da andere Meinung, wobei die Grundlage dafür nicht sachlich, sondern eher persönlich begründet ist.

A will aus dem Bereich in dem er jetzt arbeitet nicht raus und will auch für seinen Job an der Position kämpfen und wir wollen ihm dabei unterstützen. Das die Situation schwierig ist und A seinen Vorgesetzten überzeugen muß an der richtigen Position zu sein ist ihm klar. Und von den geforderten fachlichen Qualifikationen erfüllt A die meisten. Bei B fehlen Schlüsselqualifikationen wie SAP Kenntnisse. Der Vorgesetzte hat jetzt Fehler von A rausgesucht um zu zeigen, dass er nicht geeignet ist, wobei einige davon aus der Anfangsphase in dem Bereich sind und andere sich auf die Teilzeitsituation zurückführen lassen. Wobei ich das nicht wirklich beurteilen kann, da ich in dem Bereich vermutlich völlig überfordert wäre. Allerdings hat mir das der Kollege aus dem Bereich bestätigt.

Gruß meik

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paula

14.02.2008 um 21:42 Uhr

@meik

die Gedankengänge die Ihr Euch hier macht sind vielleicht logisch aber das ist nicht Eure Baustelle. Welche Qualifikation jemand hat und was vielleich zweckmäßig wäre ist erst einmal originäres Geschäft des AGs. Ich sehe es eher wie Kölner.

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