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Als Nachrücker eingesetzt und keine Rechte für Seminare?

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blacksky
Feb 2019 bearbeitet

ich werde jetzt als erster nachrücker hinzugezogen weil die vorsitzende in mutterschaft geht.. sie nimmt aber den vorsitz mit, habe ich dadurch keine möglichkeiten br seminare zu besuchen ?

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Community-Antworten (5)

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pirat

13.02.2008 um 19:38 Uhr

@blacksky sie nimmt aber den vorsitz mit.....wie jetzt.... gibt es keine Stühle mehr? meinst du sowas? Schulungsanspruch für Ersatzmitglieder? Für Ersatzmitglieder, die häufig verhinderte Mitglieder vertreten und so vorübergehend dem Betriebsrat angehören, hat das BAG in seiner Entscheidung vom 15.05.1986 (vgl.BAG v. 15.05.1986 - 6 ABR 64/83) festgestellt, dass eine "Grundausbildung" für diesen Personenkreis erforderlich ist. der Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ergibt sich in der Praxis meist im Zusammenhang mit der Definition des Begriffes "Häufig", insofern hilft die rechtskräftige Entscheidung des Arbeitsgerichtes Mannheim (19.01.2000 - 8 BV 18/99) weiter, wonach "Häufig" bedeuted, dass das Ersatzmitglied über einen längeren Zeitraum regelmäßig an etwa einem Viertel aller BR-Sitzungen teilgenommen hat.

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paula

13.02.2008 um 19:53 Uhr

Obwohl es andere ArbG gibt, die hier die Teilnahme an mindestens 1/3 der Sitzungen vorsehen. Hier wäre es dann halt interessant, was die örtlichen ArbG so ausurteilen. Das erfährt man entweder von einem guten, dort tätigen Anwalt oder vielleicht auch über die Gwerkschaft

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Margo23

13.02.2008 um 20:27 Uhr

Wegen der eventuell längerfristigen Vertretung wegen Mutterschaft (Frage ist hier ob Elternzeit beantragt ist / wird) ist hier die Prognose für die Zukunft wichtiger als die Frage ob bisher eine häufige Teilnahme des Ersatzmitgliedes erforderlich war.

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pirat

13.02.2008 um 20:37 Uhr

@ Margo23

.....bisher eine häufige Teilnahme des Ersatzmitgliedes erforderlich war......äh steht da nicht was von "werde jetzt als erster nachrücker hinzugezogen "? Das ist der IST-Zustand! .... Prognose für die Zukunft ....weiß keiner, begründet das einen Schulungsanspruch? Vermutungsmodus?

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Margo23

13.02.2008 um 22:36 Uhr

@pirat Da blacksky erster Nachrücker ist, wäre er im Fall einer absehbar längerfristigen Vertretung (z. B. Elternzeit) eben „festes“ BR Mitglied (also immer zu laden), somit wäre ein Schulungsanspruch begründet. Sollte die Vorsitzende Ihr Amt jedoch in näherer Zukunft ihr Amt wieder ausüben wollen, liegt die Prognose wohl für ihn eher wie bei der bisherigen Vertretungshäufigkeit. Der Schulungsanspruch richtet sich eigentlich immer nach den zukünftigen Erfordernissen (auch wenn sie im Fall der Ersatzmitglieder oft aus der bisherigen Teilnahmehäufigkeit ermittelt wird).

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