Versetzung von Leiharbeitnehmern im Betrieb - Hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht?
Hallo, in unserem Betrieb ist im Labor eine Leiharbeitnehmerin beschäftigt. Diese soll nun einen anderen Arbeitsbereich im labor bekommen. Dabei würden der Leiharbeitnehmerin aber die Schichtzuschläge entfallen, sodas sie mit nur noch 500 €uro nach Hause gehen würde. Hat bei dieser Umsetzung der Betriebsrat ein Mitspracherecht und wenn ja mit welchen Gesetzen wird dies gestützt?
Community-Antworten (1)
13.02.2008 um 23:39 Uhr
Wenn dein AG mit dem Entleiher einen neuen Arbeitnehmerüberlassungvertrag schließt, löst er damit ein neues Einstellungsverfahren aus (§14 AÜG / §99 BetrVG). Wird sie aber umgesetzt und dieser einatz vom bisherigen Vertrag abgedeckt, neige ich dazu, eine erneute Beteiligung des BR zu verneinen.
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