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Mitbestimmung - wenn der AG seinen Beschäftigten keine Überstunden mehr bezahlen will?

T
tinasemlow
Jan 2018 bearbeitet

Ist ein Betriebsrat mitbestimmungspflichtig, wenn der AG seinen Beschäftigten keine Überstunden mehr bezahlen will, obwohl er es bis dato getan hat. Hintergrund: in der Firma wird ab sofort nicht mehr 15 €/pro Überstunde bei Montagen gezahlt.

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Community-Antworten (4)

D
DonJohnson

13.02.2008 um 19:53 Uhr

Andere Frage: sieht es das ArbZG vor, Überstunden zu zahlen? Steht da nicht immer, dass die durchschnittliche Arbeitszeit...? Bei der Frage ob Überstunden gemacht werden, habt ihr allerdings ein MBR.

DAH
Der alte Heini

13.02.2008 um 21:54 Uhr

Für notwendige geleistete Arbeit hat der AG auch entsprechend zu vergüten. Streiten könnte man sich eventuell über die Art und/oder Höhe der Vergütung. Nur bei Streitigkeiten ist der AN selbst gefordert. Er muss notfalls seine Ansprüche mit mit Hilfe des Gerichts einfordern.

V
VIONÄR

14.02.2008 um 09:51 Uhr

Mehrarbeit ist in Freizeit auszugleichen, dass ist doch der Ruf der Arbeitnehmer und Gewerkschaften. Nur wenn dies nicht möglich ist, so muss sie bezahlt werden, so steht es doch in den meisten Tarifverträgen. Wenn Euer AG jetzt Freizeit gewähren kann, dann ist das doch in Ordnung. Einen Anspruch auf Überstunden gibt es wohl kaum, dieser würde ja sämtlich Arbeitszeitkampagnen der letzten Jahrzehnte ad absurdum führen.

B
Benno_BRB

14.02.2008 um 10:15 Uhr

Aber - VIONÄR - es gibt in den TV's auch ettliche Regelungen zum Thema Überstunden. ;-)

@ tinasemlow: Hier solltest Du fündig werden. Allein schon ob der möglichen ÜS-Zuschläge...

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