Schulung verwehren?
Hallo zusammen, darf oder kann die Vertrauensperson seiner 1. Stellvertretung ein Seminar verwehren? Nur sie darf ja einen Beschluss fassen. Und steht auch einem Stellv. nicht alle paar Jahre ein Auffrischungsseminar zu?
Community-Antworten (1)
05.09.2019 um 09:24 Uhr
Nein, denn zumindest der erste Stellvertreter hat einen Anspruch auf Schulungen! Schau dir dazu einmal den Paragraphen 179 im SGB neun an!
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