Erstellt am 13.02.2008 um 16:37 Uhr von w-j-l
Frage: Wie groß ist euer BR?
Da sie ihr Amt nicht verlieren würde, ist das eine "normale" Versetzung mit Beteiligung des BR gemäß § 99.
Erstellt am 13.02.2008 um 19:38 Uhr von betriebliche trübung
habe meine zweifel, dass hier die versetzung in einen ort mit 250 km entfernung ohne änderungskündigung möglich ist. lasst hier mal den arbeitsvertrag checken (gibt ja auch arbeitsverträge, in denen der einsatzort die "BRD" o.ä. eingetragen wurde).
Erstellt am 13.02.2008 um 21:55 Uhr von uhu
@timo99
bei 3 Tagen pro Woche in die 250km entfernte Filiale = Versetzung nach § 99 BetrVG; verweigert die Zustimmung zur Versetzung; AG kann dann eure BRV nicht einfach versetzen; muß sich Zustimmung vom ArbG ersetzen lassen; wenn er eine vorläufige Maßnahme nach §100 BetrVG macht, dann müßt ihr eben auch die Dringlichkeit bestreiten (schriftlich); achtet immer auf die Fristen;
Erstellt am 13.02.2008 um 23:11 Uhr von Der alte Heini
Die Kollegin sollte prüfen ob eine derartige Maßnahme durch Vereinbarungen im Arbeitsvertrag gedeckt wird. Wenn in dem Arbeitsvertrag bei Bedarf auch der Einsatz in anderen Bereichen vereinbart ist, dürfte das nicht für die Entfernung gelten.
Ist genanntes nicht explizit im AV vereinbart, kann genannte Maßnahme nur über eine Änderungskündigung stattfinden.
Diese Änderung sollte die Kollegin unter Vorbehalt annehmen und die Maßnahme vom Arbeitsgericht überprüfen lassen.
Ich würde im Vorfehlt schon einen RA einschalten, damit das Verfahren sauber abläuft und Einschüchterungen vom AG sofort gekontert werden.
Vielleicht sollte man auch auf Behinderung der Betriebsratsarbeit plädieren, also die Versetzung aufgrund der BR Tätigkeit stattfindet, denn dann könnte es sein das der AG die Kosten übernehmen muss.
Erstellt am 14.02.2008 um 09:46 Uhr von Timo99
Danke euch allen, aber richtig da wir über 201 Beschäftigte hier haben könnte man doch auch versuchen unsere Vorsitzende zumindest für einen Teil freistellen zu lassen oder gar ganz, aber das wird wohl nicht wegen ihrer eigentlich wichtigen Arbeit gehen oder. Wie läuft eigentlich so was ab, wie macht man das mit der Freistellung - gibts Tipps ? Wir glauben desshalb das es nur wegen der BR-Arbeit ist weil ja bezweckt wird das die VS durch die weite Entfernung nicht mehr täglich anwesend sein kann, genau die Sitzungen bzw. anderes festzulegen würde uns verwehrt, da die GL anscheinend die jeweiligen Tage nach belieben austauschen möchte fakt ist nur 3 Tage zusammenhängend 250 km fort 2 Tage hier, aber ob das mal von Mo.-Mi. od. Mi-Fr. usw. vorkommt wäre noch offen. Im AV steht nur der Passus wie bei allen, auf Anweisung sind andere, zumutbare Arbeiten durchzuführen.
Gruß Timo