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Versetzung von BR-Mitglied - so einfach möglich?

T
Timo99
Jan 2018 bearbeitet

In letzter Zeit hat sich das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber sehr verschlechtert, dieses mag auch daran liegen, dass wir nun eine Vorsitzende haben die dem Chef auch Klartext sagt und das passt dem gar nicht. Er hat schon versucht einige von uns anderen gegen unsere Vorsitzende aufzustachel, aber die Mehrheit steht voll hinter ihr. Nun soll ausgerechnet sie in eine andere Filiale "teilversetzt" werden - genauer heißt das fürs erste 3 Tage im 250 km entfernten Ort und 2 Tage wieder hier. Begründung sie sei ausgebildete, langjährige Buchhalterin, die zweite hier im Büro sitzende nur angelernt und da in der entfernten Filiale gar keine Buchhalterin wäre müsste Sie nun dorthin. Wir sind fest davon überzeugt, dass der Arbeitgeber nicht die Buchhalterin sondern die BR-Vorsitzende wenigsten für einige Zeit loswerden möchte. Wer kennt sich aus sich richtig aus, ist die Versetzung eines BR-Mitglieds gar der Vorsitzenden so einfach möglich. Vielen Dank für Eure Antworten - Timo

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Community-Antworten (5)

W
w-j-l

13.02.2008 um 17:37 Uhr

Frage: Wie groß ist euer BR?

Da sie ihr Amt nicht verlieren würde, ist das eine "normale" Versetzung mit Beteiligung des BR gemäß § 99.

BT
betriebliche trübung

13.02.2008 um 20:38 Uhr

habe meine zweifel, dass hier die versetzung in einen ort mit 250 km entfernung ohne änderungskündigung möglich ist. lasst hier mal den arbeitsvertrag checken (gibt ja auch arbeitsverträge, in denen der einsatzort die "BRD" o.ä. eingetragen wurde).

U
uhu

13.02.2008 um 22:55 Uhr

@timo99 bei 3 Tagen pro Woche in die 250km entfernte Filiale = Versetzung nach § 99 BetrVG; verweigert die Zustimmung zur Versetzung; AG kann dann eure BRV nicht einfach versetzen; muß sich Zustimmung vom ArbG ersetzen lassen; wenn er eine vorläufige Maßnahme nach §100 BetrVG macht, dann müßt ihr eben auch die Dringlichkeit bestreiten (schriftlich); achtet immer auf die Fristen;

DAH
Der alte Heini

14.02.2008 um 00:11 Uhr

Die Kollegin sollte prüfen ob eine derartige Maßnahme durch Vereinbarungen im Arbeitsvertrag gedeckt wird. Wenn in dem Arbeitsvertrag bei Bedarf auch der Einsatz in anderen Bereichen vereinbart ist, dürfte das nicht für die Entfernung gelten. Ist genanntes nicht explizit im AV vereinbart, kann genannte Maßnahme nur über eine Änderungskündigung stattfinden. Diese Änderung sollte die Kollegin unter Vorbehalt annehmen und die Maßnahme vom Arbeitsgericht überprüfen lassen. Ich würde im Vorfehlt schon einen RA einschalten, damit das Verfahren sauber abläuft und Einschüchterungen vom AG sofort gekontert werden. Vielleicht sollte man auch auf Behinderung der Betriebsratsarbeit plädieren, also die Versetzung aufgrund der BR Tätigkeit stattfindet, denn dann könnte es sein das der AG die Kosten übernehmen muss.

T
Timo99

14.02.2008 um 10:46 Uhr

Danke euch allen, aber richtig da wir über 201 Beschäftigte hier haben könnte man doch auch versuchen unsere Vorsitzende zumindest für einen Teil freistellen zu lassen oder gar ganz, aber das wird wohl nicht wegen ihrer eigentlich wichtigen Arbeit gehen oder. Wie läuft eigentlich so was ab, wie macht man das mit der Freistellung - gibts Tipps ? Wir glauben desshalb das es nur wegen der BR-Arbeit ist weil ja bezweckt wird das die VS durch die weite Entfernung nicht mehr täglich anwesend sein kann, genau die Sitzungen bzw. anderes festzulegen würde uns verwehrt, da die GL anscheinend die jeweiligen Tage nach belieben austauschen möchte fakt ist nur 3 Tage zusammenhängend 250 km fort 2 Tage hier, aber ob das mal von Mo.-Mi. od. Mi-Fr. usw. vorkommt wäre noch offen. Im AV steht nur der Passus wie bei allen, auf Anweisung sind andere, zumutbare Arbeiten durchzuführen. Gruß Timo

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