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Betriebsversammlung

RD
Rotes Dach
Sep 2019 bearbeitet

Hallo, eine Frage zur Arbeitszeit und Teilnahme an der Betriebsversammlung durch den BR. Unser AG verkündete jetzt, das die Teilnahme nicht als AZ für die MA gilt, welche nicht "im Dienst" sind, also z. B. Im Frei, Überstunden abbummeln, selbst geplante Arbeit (Termine mit Klienten)-aber eben nicht zur Zeit der BV. Habe ich da ein Schlupfloch übersehen oder gilt uneingeschränkt §§43/44? Danke!

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Community-Antworten (3)

J
jimbob2019

04.09.2019 um 20:14 Uhr

Jeder MA hat das Recht an der BV teil zu nehmen, auch wenn er Frei,Krank oder aus einem anderen Grund für den Tag Schicht mäßig nicht geplant war. Und ja die BV gilt als Arbeitszeit und muss bezahlt werden. Es kann ja nicht für jeden der nicht da ist eine seperate BV statt finden.

S
stehipp

05.09.2019 um 10:04 Uhr

Wenn ich dich richtig verstehe geht es um die Teilnahme der BR-Mitglieder bei der BV? Wenn dem so ist, ist auch ein BR-Mitglied ein Arbeitnehmer und somit hat er das Recht an der BV teilzunehmen wie jeder andere MA auch. Ich denke mal, dass da eher euer AG auf dem Holzweg ist. Bedankt euch nett bei eurem Arbeitgeber für den Hinweis, sagt ihm, dass ich das natürlich zur Überprüfung an euren Rechtsanwalt geben werdet und fragt gleich, wohin der denn seine Rechnung schicken soll. Nicht selten zucken AG dann.

K
Kjarrigan

05.09.2019 um 10:30 Uhr

Kann es sein, das Euer AG möchte, dass die Zeit der Teilnahme nicht als AZ im des Arbeitszeitgestzes gilt - ABER er will sie tritzdem bezahlen?

Im § 44 BetrVg ist ja auch die Rede von - ...ist wie Arbeitszeit zu vergüten...

oder will er die Zeit nicht vergüten? Da hat er aber imho Pech gehabt - vergüten muss er!

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