Erstellt am 04.09.2019 um 18:14 Uhr von jimbob2019
Jeder MA hat das Recht an der BV teil zu nehmen, auch wenn er Frei,Krank oder aus einem anderen Grund für den Tag Schicht mäßig nicht geplant war. Und ja die BV gilt als Arbeitszeit und muss bezahlt werden. Es kann ja nicht für jeden der nicht da ist eine seperate BV statt finden.
Erstellt am 05.09.2019 um 08:04 Uhr von stehipp
Wenn ich dich richtig verstehe geht es um die Teilnahme der BR-Mitglieder bei der BV? Wenn dem so ist, ist auch ein BR-Mitglied ein Arbeitnehmer und somit hat er das Recht an der BV teilzunehmen wie jeder andere MA auch.
Ich denke mal, dass da eher euer AG auf dem Holzweg ist.
Bedankt euch nett bei eurem Arbeitgeber für den Hinweis, sagt ihm, dass ich das natürlich zur Überprüfung an euren Rechtsanwalt geben werdet und fragt gleich, wohin der denn seine Rechnung schicken soll.
Nicht selten zucken AG dann.
Erstellt am 05.09.2019 um 08:30 Uhr von Kjarrigan
Kann es sein, das Euer AG möchte, dass die Zeit der Teilnahme nicht als AZ im des Arbeitszeitgestzes gilt - ABER er will sie tritzdem bezahlen?
Im § 44 BetrVg ist ja auch die Rede von - ...ist wie Arbeitszeit zu vergüten...
oder will er die Zeit nicht vergüten? Da hat er aber imho Pech gehabt - vergüten muss er!