Betriebsversammlung
Hallo, eine Frage zur Arbeitszeit und Teilnahme an der Betriebsversammlung durch den BR. Unser AG verkündete jetzt, das die Teilnahme nicht als AZ für die MA gilt, welche nicht "im Dienst" sind, also z. B. Im Frei, Überstunden abbummeln, selbst geplante Arbeit (Termine mit Klienten)-aber eben nicht zur Zeit der BV. Habe ich da ein Schlupfloch übersehen oder gilt uneingeschränkt §§43/44? Danke!
Community-Antworten (3)
04.09.2019 um 20:14 Uhr
Jeder MA hat das Recht an der BV teil zu nehmen, auch wenn er Frei,Krank oder aus einem anderen Grund für den Tag Schicht mäßig nicht geplant war. Und ja die BV gilt als Arbeitszeit und muss bezahlt werden. Es kann ja nicht für jeden der nicht da ist eine seperate BV statt finden.
05.09.2019 um 10:04 Uhr
Wenn ich dich richtig verstehe geht es um die Teilnahme der BR-Mitglieder bei der BV? Wenn dem so ist, ist auch ein BR-Mitglied ein Arbeitnehmer und somit hat er das Recht an der BV teilzunehmen wie jeder andere MA auch. Ich denke mal, dass da eher euer AG auf dem Holzweg ist. Bedankt euch nett bei eurem Arbeitgeber für den Hinweis, sagt ihm, dass ich das natürlich zur Überprüfung an euren Rechtsanwalt geben werdet und fragt gleich, wohin der denn seine Rechnung schicken soll. Nicht selten zucken AG dann.
05.09.2019 um 10:30 Uhr
Kann es sein, das Euer AG möchte, dass die Zeit der Teilnahme nicht als AZ im des Arbeitszeitgestzes gilt - ABER er will sie tritzdem bezahlen?
Im § 44 BetrVg ist ja auch die Rede von - ...ist wie Arbeitszeit zu vergüten...
oder will er die Zeit nicht vergüten? Da hat er aber imho Pech gehabt - vergüten muss er!
Verwandte Themen
Betriebsversammlung = Betriebspause
ÄlterEine Betriebsversammlung steht an. Jetzt kommen die Vorgesetzten auf die Idee zu sagen, dass die Betriebsversammlung eine Betriebspause wäre. Jeder Mitarbeiter hätte sein tägliches Arbeitspensum zu le
Pausen während der Betriebsversammlung
ÄlterHi, habe mal wieder Klärungsbedarf Smile. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ich auf dem richten Weg bin. Nach unserer letzten Betriebsversammlung kam die Frage auf, ob der AG die planmäß
Beschlussfassung durch Betriebsversammlung - Beispiele?
ÄlterHallo, wir bereiten z. Z. unsere erste Betriebsversammlung vor. Dazu habe ich folgende Frage: Lt. BetrVG kann eine Betriebsversammlung rechtswirksame Beschlüsse fassen (deswegen wird ja auch ext
Betriebsversammlung durchführen
ÄlterHallo Kollegen, wir möchten im Juni unsere nächste Betriebsversammlung machen. Die letzten fanden in der Vergangenheit immer an einem Samstagmorgen statt. Der AG hatte uns immer darum gebeten, damit
Behinderung der Betriebsversammlung
ÄlterHallo liebe Wissenden ! Wir sind ein Möbelhaus mit Öffnungszeiten bis 19.30 Uhr Abends. Nun haben wir für den 05.12. zu einer Betriebsversammlung um 18.30 Uhr eingeladen, damit diese in der Arbeits