Hallo, eine Frage zur Arbeitszeit und Teilnahme an der Betriebsversammlung durch den BR. Unser AG verkündete jetzt, das die Teilnahme nicht als AZ für die MA gilt, welche nicht "im Dienst" sind, also z. B. Im Frei, Überstunden abbummeln, selbst geplante Arbeit (Termine mit Klienten)-aber eben nicht zur Zeit der BV. Habe ich da ein Schlupfloch übersehen oder gilt uneingeschränkt §§43/44? Danke!