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Übernahme JAV Mitglied?

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summerbreeze
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich war bis November 07 Mitglied der JAV. Ich habe im Oktober 07 meine Ausbildung erfolgreich beendet und vorher rechtzeitig den Antrag auf unbefristete Übernahme gestellt. Zwei Wochen nach meinem Abschluss ist dann eine unbefristete Stelle frei geworden. Habe ich einen Anspruch auf diese Stelle?

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Community-Antworten (6)

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pit47

13.02.2008 um 08:18 Uhr

Hallo summerbreeze, bist Du weiterhin bei Deinem Ausbildungsbetrieb beschäftigt? Was wurde auf Deinem Antrag auf unbefristete Übernahme von Deinem AG geantwortet?

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Angi1

13.02.2008 um 08:24 Uhr

Hallo Summerbreeze,

ich verstehe deine Frage nicht. Du sprichst von der Vergangenheit. Ist diese Stelle noch nicht besetzt?

Zum Arbeitsplatz steht im § 78a Der Azubi hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz, wohl jedoch auf einen Arbeitplatz der seinem Ausbildungsstand entspricht. Außerdem ist der § 37 Abs. 4 und 5 BetrVG anwendbar. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Azubi nach Übernahme in ein Arbeitsverhältnis die gleiche finazielle und berufliche Entwicklung nimmt, wie vergleichbare Arbeitnehmer des Betriebs.

MfG Angi1

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summerbreeze

13.02.2008 um 15:12 Uhr

Ja ich bin derzeit noch dort beschäftigt. Auf meinen Antrag hat der Arbeitgeber mit einer Klage beim Verwaltungsgericht reagiert.

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Petrus

13.02.2008 um 16:21 Uhr

Dann kommt es wohl darauf an, weshalb dein ArbGeb die Weiterbeschäftigung für unzumutbar hält...

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summerbreeze

13.02.2008 um 16:58 Uhr

Er hält die Weiterbeschäftigung für unzumutbar, weil die Stelle seiner Ansicht nach erst zwei Wochen nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses frei geworden ist und weil sie die Stelle nicht unbedingt wieder besetzen wollen.

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Petrus

13.02.2008 um 17:39 Uhr

Wir haben jetzt drei Monate nach Klageerhebung - wann ist denn Verhandlungstermin?

Wenn die Stelle zwei Wochen nach Ausbildungsende frei geworden ist, dann muss doch der/die bisherihe MA entsprechend vorher gekündigt haben, oder? Und konnte Dich noch zwei Wochen auf die Stelle einarbeiten. Ist doch toll für den ArbGeb. "Wollte nicht unbedingt wiederbesetzten" klingt jetzt aber sehr schwammig. Wenn der ArbGeb das allerdings so in die Begründung geschrieben hat und nicht begründen konnte, warum die Stelle ersatzlos entfällt... nunja der ArbGeb muss ja den Prozess bezahlen....

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