Erstellt am 13.02.2008 um 07:18 Uhr von pit47
Hallo summerbreeze,
bist Du weiterhin bei Deinem Ausbildungsbetrieb beschäftigt?
Was wurde auf Deinem Antrag auf unbefristete Übernahme von Deinem AG geantwortet?
Erstellt am 13.02.2008 um 07:24 Uhr von Angi1
Hallo Summerbreeze,
ich verstehe deine Frage nicht. Du sprichst von der Vergangenheit. Ist diese Stelle noch nicht besetzt?
Zum Arbeitsplatz steht im § 78a
Der Azubi hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz, wohl jedoch auf einen Arbeitplatz der seinem Ausbildungsstand entspricht.
Außerdem ist der § 37 Abs. 4 und 5 BetrVG anwendbar. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Azubi nach Übernahme in ein Arbeitsverhältnis die gleiche finazielle und berufliche Entwicklung nimmt, wie vergleichbare Arbeitnehmer des Betriebs.
MfG
Angi1
Erstellt am 13.02.2008 um 14:12 Uhr von summerbreeze
Ja ich bin derzeit noch dort beschäftigt.
Auf meinen Antrag hat der Arbeitgeber mit einer Klage beim Verwaltungsgericht reagiert.
Erstellt am 13.02.2008 um 15:21 Uhr von Petrus
Dann kommt es wohl darauf an, weshalb dein ArbGeb die Weiterbeschäftigung für unzumutbar hält...
Erstellt am 13.02.2008 um 15:58 Uhr von summerbreeze
Er hält die Weiterbeschäftigung für unzumutbar, weil die Stelle seiner Ansicht nach erst zwei Wochen nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses frei geworden ist und weil sie die Stelle nicht unbedingt wieder besetzen wollen.
Erstellt am 13.02.2008 um 16:39 Uhr von Petrus
Wir haben jetzt drei Monate nach Klageerhebung - wann ist denn Verhandlungstermin?
Wenn die Stelle zwei Wochen nach Ausbildungsende frei geworden ist, dann muss doch der/die bisherihe MA entsprechend vorher gekündigt haben, oder? Und konnte Dich noch zwei Wochen auf die Stelle einarbeiten. Ist doch toll für den ArbGeb.
"Wollte nicht unbedingt wiederbesetzten" klingt jetzt aber sehr schwammig. Wenn der ArbGeb das allerdings so in die Begründung geschrieben hat und nicht begründen konnte, warum die Stelle ersatzlos entfällt... nunja der ArbGeb muss ja den Prozess bezahlen....