Seminar zum Betriebsverfassungsgesetz BR-Kollegen dagegen - was tun?
Hallo, habe eine Frage zu Seminaren. Ich möchte gerne an einem Seminar zum BetrVG (3Teil) teilnehmen. Da andere Mitglieder des Betriebsrats dies aber nicht gerne sehen (wir sind ein zerstrittenes Gremium) wird dies einfach mit dem Hinweis abgetan, das Seminar wäre nicht nötig. Wie kann ich es anstellen, dass ich doch noch zu meinem Seminar komme?
Community-Antworten (8)
12.02.2008 um 23:00 Uhr
@Luckygirl, lass das Seminar auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung nehmen und verlang einen Beschluss! Dann wirst du sehen, ob die Kollegen soviel Rückgrad haben, diese bescheuerte Meinung auch bei einer Abstimmung "kundzutun!"
12.02.2008 um 23:07 Uhr
Danke für die schnelle Antwort. Werd ich machen aber ich fürchte, das mit der Mehrheit wird nichts. Die haben alle Angst es sich mit unserem Vorsitzenden und den Stellvertreter zu verscherzen. Und denen wiederum passt es nicht, dass ich mir schon viel Rechtswissen angeeignet habe und sehr engagiert bin.
13.02.2008 um 10:09 Uhr
Hallo Luckygirl,
im Fitting steht zu § 37 BetrVG RN 163 " Für eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit ist es unerlässlich, dass jedes BR Mitglied Grundkenntnisse über das BtrVG als Basis jeder BR Arbeit hat. Denn nur dann, wenn es diese Kenntnisse besitzt, ist es in der Lage, seine Pflicht zur eigenverantwortlichen Erfüllung der mit diesem Amt verbundenen Aufgaben zu genügen."
Vielleicht hilft dir dieser Auszug um, wie Mona-Lisa bereits beschrieben, deinen Antrag beim Betriebsrat zu unterstützen. Ich persönlich habe diese Begründung bis jetzt nur für den Arbeitgeber benötigt. Finde das sehr traurig für euer Team.
MfG Angi1
13.02.2008 um 12:27 Uhr
... un d Ihr Lieben, wenn die "Chefs" dies dann immer noch verhindern wollen, dann kann man ja auch mal was von Behinderung der BR-Arbeit loslassen. Da sollten diese dann spätestens mehr als nur hellhörig werden. Wenn das nicht fruchtet, dann wirst Du Dir wohl mal den Fitting reinziehen müssen und die entsprechenden Urteile vorlegen...
Viel Erfolg!!!
13.02.2008 um 15:33 Uhr
Danke für all eure Antworten. Problem ist ja nicht der Arbeitgeber, mit dem würde ich mich schon auseinandersetzten, Problem ist das eigene Gremium. Die sehen keine Notwendigkeit, da ich ja schon 2 Teile habe und den Rest brauch ich nicht. Jetzt sind erst mal andere dran. Dabei bin ich der Meinung es ist nicht entweder/oder sonder alle die ein Seminar benötigen haben ein Recht darauf. Aber naja, da sieht man mal wie das bei uns läuft, wenn's den Freigestellten nicht passt, dann klappt das nicht. Und passen tut's nur wenn man schön brav konform läuft und immer die Meinung der "Herrschaften" vertritt, da bin ich halt nicht der Typ für ich habe eine eigene Meinung, die ich auch vertrete.
10.05.2018 um 01:47 Uhr
Die Grundlagenschulungen zum BetrVG und zum Arbeitsrecht sind als nötig für die BR-Arbeit anerkannt. Jedes BR-Mitglied hat deshalb Anspruch auf Teilnahme. Unabdingbare Vorraussetzung für die Teilnahme ist aber nach herrschender Ansicht ein entsprechender BR-Beschluß (nach Fitting § 37 BetrVG Rn 161 und 231). Nur eine Minderheit der Juristen ist der Ansicht, daß der Teilnahmeanspruch auch ohne "Umweg" über einen BR-Beschluß besteht.
Selbstverständlich muß auch der Arbeitgeber rechtzeitig informiert werden. Schließlich muß er eine Vertretung organisieren und kann - wenn das nicht klappt - uU auch wirksam eine Seminarteilnahme verhindern.
Wenn ein einzelnes BR-Mitglied keinen Beschluß des BR-Gremiums zur Semiinarteilnahme erwirken kann, kommt notfalls ein Beschlußverfahren vor dem Arbeitsgericht in Betracht (vgl Fitting § 37 Rn 257).
Seine eigenen BR-Kollegen vors Gericht zu zerren, ist aber immer eine unschöne Sache. Ich würde erst einmal intensiv argumentieren und die eigenen Ansprüche belegen, z.B. auf Fitting § 37 Rn 235 verweisen, daß "der BR auch spezielle Wünsche des einzelnen BRMitgl., zB hinsichtlich bestimmter Schulungsveranstaltungen, zu berücksichtigen" hat.
10.05.2018 um 01:59 Uhr
"Behinderung der BR-Arbeit" ist natürlich auch möglich für BR-Mitglieder. Und aus dem Amt fliegen kann man wegen sowas auch gleich noch. Sollten sich Deine "Kollegen" mal schwer überlegen.
10.05.2018 um 03:10 Uhr
Es wurde auch Zeit dass diese 10 Jahre alte Frage mal bearbeitet wird.
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