Hallo an das Forum,
wir haben folgendes Problem: Die GL möchte die Abrechnungsformalitäten für die gewrbl. Mitarbeiter neu gestalten. Z.Z. werden diese nach den geleisteten Stunden im Monat bezahlt. Die GL möchte pauschal wie bei den Angestellten 160 Std. abrechnen. Es besteht eine Betriebsvereinbarung von 1976. Aus der geht hervor das die tatsächlich geleisteten Stunden abgerechnet werden. Wir arbeiten 37 Std die Woche. Wir konnten uns bis jetzt nicht auf eine neue BV einigen.(Hatten vorgeschlagen die Monatsstunden mit dem Mehr/Minusstunden zu verrechnen) Nun wurde uns heute ein Aushang der GL übergeben in dem festgelegt ist das die GL dieses neue System anwenden will. Kann durch einen eventuell neuen Tarifvertrag die in meinen Augen noch gültige BV einfach einseitig übergangen werden? Wenn ich richtig liege sagt das BtrVG:Wenn ein Tarifvertrag das nicht Regelt muß darüber eine BV geschlossen werden. Erschwerend kommt hinzu das bei uns 2 verschiedene Tarifverträge zur Anwendung kommen. Nur sagt uns keiner so genau was aus welchem Vertrag. In meinen Augen auch nicht so ganz richtig.