sachlage: der br hat einen beschluß gefaßt, ein internes seminar durch einen rechtsanwalt bei gl zu beantragen grund: wir arbeiten auch mit ZA-firmen, diese sollten aber nach tarif bezahlen. wird durch rückantwort gefordert und wurde bestätigt, AN legten aber beweise auf den tisch, das dies nicht der fall ist. durch diesen beschluß soll unser wissen bestärkt werden, kann aber eine heikle angelegenheit werden, da ZA einen arbeitsvertrag eingegangen sind, der einen anderen stundenlohn aufweist, als tarif. 2 BR-Mitglieder sind sich nicht sicher, ob diese angelegenheit durch uns geregelt werden MÜSSTE!!!! deshalb die frage, sind wir für Fremdfirmen-AN in dieser sach
e wirklich zuständig.