BR-Beschluß- kann man einen Beschluß anzweifeln und seine Zustimmung ändern?
sachlage: der br hat einen beschluß gefaßt, ein internes seminar durch einen rechtsanwalt bei gl zu beantragen grund: wir arbeiten auch mit ZA-firmen, diese sollten aber nach tarif bezahlen. wird durch rückantwort gefordert und wurde bestätigt, AN legten aber beweise auf den tisch, das dies nicht der fall ist. durch diesen beschluß soll unser wissen bestärkt werden, kann aber eine heikle angelegenheit werden, da ZA einen arbeitsvertrag eingegangen sind, der einen anderen stundenlohn aufweist, als tarif. 2 BR-Mitglieder sind sich nicht sicher, ob diese angelegenheit durch uns geregelt werden MÜSSTE!!!! deshalb die frage, sind wir für Fremdfirmen-AN in dieser sach e wirklich zuständig.
Community-Antworten (3)
12.02.2008 um 22:10 Uhr
Na, mir wurde noch nie ein eigenes Thema gewidmet ;-) Ich fühle mich geschmeichelt ;-)
Also, ich weiß, ich bin doof, aber habe da nochmals eine Frage: Internes Seminar mit nem Anwalt? Du meinst sicherlich die Hinzuziehung eines Anwaltes und kein Seminat nach 37,6 - oder? Wenn ihr einen Anwalt hinzuziehen wollt, denkt daran, die Kostenübernahme durch den AG im Vorfeld zu sichern. Nun zu euerm Kernproblem: Ihr habt also einen Mantel- oder Haustarif, richtig? Ihr habt bei der Zustimmung zur Einstellung des Zeitarbeitnehmers darauf bestanden, dass dieser nach Tarif bezahlt wird, richtig? Also dabei muß man sagen, dass die meisten Zeitarbeitsfirmen TV´s mit "christlichen Gewerkschaften" abschließen (CGM, GMBZ und ähnlichen). Somit zahlen die nach Tarif, also so wie ihr es wolltet, auch wenn das lächerlich ist. Das heißt also, dass ihr verlangen müßt, dass die Leiharbeiter (sorry Zeitarbeitnehmer) nach euerm gültigen TV bezahlt werden. Wenn der Zeitarbeiter mit diesen Premissen eingestellt wird, sind andere individuelle Arbeitsvertrage hinlänglich, da der TV über dem AV steht. Davon ab, wird der Zeitarbeitnehmer eh von der Entleihfirma bezahlt, nicht von euerm Arbeitgeber.
12.02.2008 um 22:26 Uhr
ich glaube nicht, dass du doof bist: ha,ha, spaß beiseite, doch es ist sozusagen ein 3 Stündiges "seminar", dass ein rechtsanwalt bei uns im br-büro mit dem gesamten br hält und die kosten der ag trägt.
du hast auch recht, dass eine der leihfirmen mit "christlichen gewerkschaften " unser problemkind ist. ....ich frage mich nur, ob wir als BR für die "leiharbeitnehmer" zuständig sind?einige zeitarbeitsfirmen haben doch ihren eigenen BR
13.02.2008 um 00:04 Uhr
also ihr seid nur bedingt für "eure" Zeitarbeitnehmer zuständig. Und zwar alles was euern Betrieb betrifft. Ansonsten ist Das Gremium der Zeitarbeitsfirma zuständig. Hierzu gibt es im Übrigen auch schöne Seminare :-)
Das Thema Leiharbeiter ist ein immer größer werdendes Problem - und ich rede nicht von den zweifelhaften TV´s die die Entleihfirmen mit den "christlichen" abschließen, sondern der Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen. Also ich denke wir alle sind uns einig, dass Zeitarbeitnehmer genauso viel verdienen sollten wie es der TV des Betriebes aussagt (wenn es einen solchen gibt - siehe Tarifflucht). Ich denke auch, dass sich jedes Gremium dafür einsetzen sollte, so viel eigene Festanstellungen wie möglich zu haben. Warum? Ich denke das ist klar. Ein Unternehmer wird, wenn die Zusammenarbeit mit dem Gremium funtioniert, stetiges Wachstum vor Augen haben. Das funtioniert aber nciht mit Leiharbeitern, sondern setzt einen hohen Grad an "eigenen" MA voraus. Leiharbeitnehmer sollten nur eingesetzt werden, um Spitzen oder Krankheitswellen oder Urlaubsvertretungen auszugleichen. Ist der Anteil der Leiharbeiter zu hoch, ist die Gefahr gegeben, dass der AG nur kurzfristig Geld machen will (siehe Nokia Bochum). Hier hat der BR wenn er seine Arbeit macht durchaus Möglichkeiten einzuwirken, da auch die Einstellung von Leiharbeitnehmern der Zustimmung nach 99 beinhaltet.
Aber ich schweife ab - deine Frage war, ob ihr zuständig seid - wie eben oben erwähnt, teilweise. Wenn es z.B. darum geht, ob die Überstunden machen sollen seid ihr zuständig.
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