Nachrücken bei Austritt eines BR Mitgliedes
Hallo, bei uns ist von der 1. Liste ein Mitglied ausgestiegen. Auf dieser Liste gab es keine Nachrücker , deshalb ist das nächste Mitglied mit den prozentual meisten Stimmen nachgerückt. Nach zwei Wochen hat dieses Mitglied leider auch seinen Rücktritt erklärt. Müssen wir jetzt von dieser Liste einen Nachrücker nehmen oder das Mitglied mit den prozentual meisten Stimmen, da es ja eigentlich ein Ersatz für eine andere Liste war. Vielen Dank für eure Hilfe
Community-Antworten (3)
03.09.2019 um 20:50 Uhr
"Auf dieser Liste gab es keine Nachrücker , deshalb ist das nächste Mitglied mit den prozentual meisten Stimmen nachgerückt."
Meinst Du vielleicht die Höchstzahl nach D´Hondt? Denn prozentuale Stimmenanteile finden sich bei einer Listenwahl nicht.
03.09.2019 um 21:37 Uhr
Bei einer Mehrheitswahl auch nicht. ?
04.09.2019 um 09:21 Uhr
Wer ist denn bisher zu den Sitzungen eingeladen worden wenn eines der Mitglieder dieser Liste verhindert war? Ansonsten gilt das Prinzip nach d'Hondt. Es rückt ein Mitglied der Liste nach, der nach dem d'Hondt'schen Verfahren der nächste Platz zugefallen wäre. Es rückt also wieder ein Mitglied der gleichen Liste nach.
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