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Verweigerung Seminarteilnahme durch die GL - was kann der BR tun?

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Michael-W
Nov 2016 bearbeitet

Unser GL verweigert 2 Mitgliedern die Teilnahme an einem Seminar im Dezember. Da dieses aber ein Grundseminar ist und die Teilnahme aufgrund von Platzmagel zu den jeweiligen Terminen verschoben werden musste, wollen diese beiden Mitglieder auf jeden Fall hinfahren. Die vorgeschobenen Gründe uns die Freistellung und Kostenübernahme zu verweigern, entbehren jeder Grundlage. Was kann passieren wenn die beiden Mitglieder trotzdem fahren? Die Gewerkschaft sagt, evtl. müsste das Gehalt für die Zeit des Seminars eingeklagt werden, falls dieses einbehalten wird. Und evtl. müsste der BR die Kostenübernahme des Seminars nachträglich einklagen. Über die Teilnahme an diesem Seminar wurde ordentlich in einer BR Sitzung abgestimmt. Es ist alles korrekt abgelaufen. Das Problem ist nur das 3 Mitglieder eines 5er BR sozusagen "arbeitgeberfreundlich" sind. Soll heissen sie kommen von einer von der GL erstellen Liste. Keiner von uns hat BR Erfahrung. Was kann passieren wenn die zwei BR Mitglieder trotzdem fahren? Können wir (ich gehöre also dazu) uns auch gegen den restlichen BR durchsetzen wenn diese sich jetzt querstellen???? Danke im voraus

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Community-Antworten (4)

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Frank B.

07.11.2005 um 07:39 Uhr

Das sieht leider sehr schlecht für euch aus, da der BR immer die entsprechenden Beschlüsse fassen muss und wie du schreibst, drei AG- freundlich sind. Ich hoffe nur für euch, das ihr den Beschluss nach §37/6 BetrVG ordentlich gefasst habt, dieser auch vorher auf der Tagesordnung stand. Richtig ist, wenn ihr trotzdem fahrt, das ihr gegebenenfalls euren Lohn einklagen müßt. Sollte der AG nur fadenscheinige Gründe wie zu hohe Kosten anführen, sieht es recht gut aus Erfolg zu haben, eine Garantie gebe ich euch aber nicht dafür.

Mit den Kosten für´s Seminar sieht es allerdings anders aus. Ihr müsst zwar den AG auffordern die Kosten zu übernehmen, diese muss sich aber der Veranstalter einklagen!

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viktor

07.11.2005 um 09:48 Uhr

Also mal kurz gesagt: Nur nicht einschüchtern lasssen. Vielleicht überlegt es sich der Arbeitgeber noch mal, wenn Ihr doch fahrt. Ansonsten denke ich, dass die Gewerkschaft den Rechtsschutz übernehmen wird.

Das Thema Seminare ist leider ein häufig umstrittenes Thema und eine Spielwiese für Arbeitgeber, die mal testen wollen, wie Ernst es dem BR um seine Rechte ist.

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thomas

07.11.2005 um 11:29 Uhr

Hallo Michael-W. versuche doch folgendes, um an der Grundlagenschulung teilnehmen zu können, die du ja brauchst, um dein Amt auch praktisch und sachgerecht ausüben zu können: Du hast ja bereits einen Entsendebeschluss zum Seminar und damit die Kollegen mehrheitlich zumindest in der moralischen Verpflichtung, dich bei der Durchsetzung des Fortbildungsanspruchs zu unterstützen. Beantrage in der nächsten BR-Sitzung, bereits jetzt einen Beschluss , dass der BR auf der Kostenübernahme nach § 40 BetrVG besteht und die Klärung der Erforderlichkeit durch das Arbeitsgericht beantragen wird, falls der Arbeitgeber bei seiner ablehnenden Haltung bleibt. Dann hast du bereits vor der Seminarteilnahme Gewissheit über die Haltung des BR und nicht hinterher die Probleme.

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ferdi

07.11.2005 um 20:56 Uhr

Hallo Michael,

Was die Gewerkschaft sagt ist zwar richtig. In Deiner Lage, 5 Mitglieder und 3 AG freundlich, würde ich Thomas Rat befolgen.

Du sprichtst von Grundseminaren, wie lange besteht den Euer BR? Nächstes Jahr sind für alle die vor April 2005 gewählt wurden Neuwahlen.

ferdi

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