BV gegen Tarifvertrag
Hallo Darf ich in einer BV gegen einen Tarifvertrag verstoßen, wenn dadurch die Mitarbeiter besser stehen?
Community-Antworten (7)
03.09.2019 um 16:08 Uhr
Grundsätzlich nein. Es sei denn, der Tarifvertrag enthält eine entsprechende Öffnungsklausel.
03.09.2019 um 16:08 Uhr
wenn der Tarif für den Bereich um den es geht eine Öffnungsklausel hat dann wahrscheinlich ja
03.09.2019 um 16:14 Uhr
"Es sei denn, der Tarifvertrag enthält eine entsprechende Öffnungsklausel."
Wenn der TV eine Öffnungsklausel hätte, dann läge kein Verstoß gegen den TV vor. ;-)
03.09.2019 um 16:45 Uhr
Damit hast Du natürlich recht, werter celestro. :)
Also korrigiere ich auf "Grundsätzlich nein."
04.09.2019 um 06:42 Uhr
Gilt nicht das günstigkeitsprinzip? Wenn die BV die MA besser stellt als der TV. Besprich das doch mal mit der zuständigen Gewerkschaft sollten die MA durch die BV besser gestellt sein gibt es mit Sicherheit eine Möglichkeit.
04.09.2019 um 09:41 Uhr
Nein das Günstigkeitsprinzip greift hier nicht. Es ist sogar möglich durch eine BV AN schlechter zustellen. Auch sehe ich die Gewerkschaft hier als den falschen Ansprechspartner. Den die GW vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in der Branche.. Warum also sollten sie etwas für Nichtmitglieder machen? Sie könnten die Sachen eventuell in die nächsten Tarifverhandlungen nehmen, wenn es sich übertragen lässt. Ansonsten wird man auf die genaue Einhaltung des Vertrages bestehen.
04.09.2019 um 12:57 Uhr
@HanneaF76 Nein, hier gilt das Günstigkeitsprinzip nicht.
https://www.boeckler.de/596_44052.htm
Auf dieser Seite ist auch ein Link zu einer leicht verständlichen übersichtlichen Grafik.
Gruß Enigmathika
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