W.A.F. LogoSeminare

BV gegen Tarifvertrag

O
Olla
Sep 2019 bearbeitet

Hallo Darf ich in einer BV gegen einen Tarifvertrag verstoßen, wenn dadurch die Mitarbeiter besser stehen?

43007

Community-Antworten (7)

E
enigmathika

03.09.2019 um 16:08 Uhr

Grundsätzlich nein. Es sei denn, der Tarifvertrag enthält eine entsprechende Öffnungsklausel.

R
rtjum

03.09.2019 um 16:08 Uhr

wenn der Tarif für den Bereich um den es geht eine Öffnungsklausel hat dann wahrscheinlich ja

C
celestro

03.09.2019 um 16:14 Uhr

"Es sei denn, der Tarifvertrag enthält eine entsprechende Öffnungsklausel."

Wenn der TV eine Öffnungsklausel hätte, dann läge kein Verstoß gegen den TV vor. ;-)

E
enigmathika

03.09.2019 um 16:45 Uhr

Damit hast Du natürlich recht, werter celestro. :)

Also korrigiere ich auf "Grundsätzlich nein."

H
HannesF76

04.09.2019 um 06:42 Uhr

Gilt nicht das günstigkeitsprinzip? Wenn die BV die MA besser stellt als der TV. Besprich das doch mal mit der zuständigen Gewerkschaft sollten die MA durch die BV besser gestellt sein gibt es mit Sicherheit eine Möglichkeit.

B
BRHamburg

04.09.2019 um 09:41 Uhr

Nein das Günstigkeitsprinzip greift hier nicht. Es ist sogar möglich durch eine BV AN schlechter zustellen. Auch sehe ich die Gewerkschaft hier als den falschen Ansprechspartner. Den die GW vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in der Branche.. Warum also sollten sie etwas für Nichtmitglieder machen? Sie könnten die Sachen eventuell in die nächsten Tarifverhandlungen nehmen, wenn es sich übertragen lässt. Ansonsten wird man auf die genaue Einhaltung des Vertrages bestehen.

E
enigmathika

04.09.2019 um 12:57 Uhr

@HanneaF76 Nein, hier gilt das Günstigkeitsprinzip nicht.

https://www.boeckler.de/596_44052.htm

Auf dieser Seite ist auch ein Link zu einer leicht verständlichen übersichtlichen Grafik.

Gruß Enigmathika

Ihre Antwort