Hallo liebe Kollegen,

unser Betriebsrat hat eine Neueinstellung abgelehnt mit Verweis auf die notwendige Einhaltung bestehender Konzernrichtlinien. Die geplante Neueinstellung ist jetzt auf Umwegen erfolgt - als freier Mitarbeiter im Rahmen eines Werksvertrages. Die Zustimmung des Betriebsrates hat sich unser Arbeitgeber nicht nach §99 Abs. 4 BetrVG ersetzen lassen. Unser Arbeitgeber hat uns auch nicht über die Einstellung des besagten Kollegen per Werksvertrag informiert bzw. entsprechende Gründe zur Dringlichkeit der Einstellung angeführt.

Ein Teil unseres Betriebsrates will nun ein Verfahren gegen unseren Arbeitgeber einleiten mit dem Ziel, dass ein Zwangsgeld verordnet und die Maßnahme aufgehoben wird. Ein anderer Teil des Betriebsrates möchte dies aus politischen und verhandlungsstrategischen Gründen nicht. Nun "droht" ein Betriebsratsmitglied damit, unseren Betriebsrat anzuzeigen, da dieser gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Einhaltung des BetrVG zu überwachen und zu gewährleisten. Kann besagter BR-Kollege eine entsprechende Anzeige vornehmen? Wenn ja, wie läuft so ein Verfahren und was kann dabei herauskommen?

Viele Grüße
Vanessa