Drohende Anzeige innerhalb des Betriebsrats
Hallo liebe Kollegen,
unser Betriebsrat hat eine Neueinstellung abgelehnt mit Verweis auf die notwendige Einhaltung bestehender Konzernrichtlinien. Die geplante Neueinstellung ist jetzt auf Umwegen erfolgt - als freier Mitarbeiter im Rahmen eines Werksvertrages. Die Zustimmung des Betriebsrates hat sich unser Arbeitgeber nicht nach §99 Abs. 4 BetrVG ersetzen lassen. Unser Arbeitgeber hat uns auch nicht über die Einstellung des besagten Kollegen per Werksvertrag informiert bzw. entsprechende Gründe zur Dringlichkeit der Einstellung angeführt.
Ein Teil unseres Betriebsrates will nun ein Verfahren gegen unseren Arbeitgeber einleiten mit dem Ziel, dass ein Zwangsgeld verordnet und die Maßnahme aufgehoben wird. Ein anderer Teil des Betriebsrates möchte dies aus politischen und verhandlungsstrategischen Gründen nicht. Nun "droht" ein Betriebsratsmitglied damit, unseren Betriebsrat anzuzeigen, da dieser gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Einhaltung des BetrVG zu überwachen und zu gewährleisten. Kann besagter BR-Kollege eine entsprechende Anzeige vornehmen? Wenn ja, wie läuft so ein Verfahren und was kann dabei herauskommen?
Viele Grüße Vanessa
Community-Antworten (4)
10.05.2011 um 13:26 Uhr
Der AG hat doch diesen AN nicht eingestellt, also warum die Ablehnung ersetzen lassen? Der AG kann Werksverträge abschließen. Der BR hat hier nur ein Informationsrecht um prüfen zu können ob ggf. ein Mitbestimmungstatbestand besteht. Bei Werksvertrag besteht keiner.
Es wäre also nur prüfbar ob es sich wirklich um einen Werkvertrag handelt.
10.05.2011 um 13:30 Uhr
Beim Werkvertrag muss euch der ArbGeb auch nicht anhören - er braucht also keine Dringlichkeit, es gibt keine Aufhebung oder Zwangsgeld. Das einzige ist die Infopflicht des ArbGeb nach §80(2) Satz 1, 2.Hs. Die Fragen, die ihr hingegen prüfen könnt: Handelt es sich tatsächlich um einen Werkvertrag? Oder aber um einen Scheinselbständigkeit oder eine versteckte Arbeitnehmerüberlassung. Dann wärt ihr zum einen anzuhören gewesen und der BR (nicht einzelne BRM!) kann die Maßnahme aufheben lassen. Zum anderen sind beide Varianten gesetzeswidrig. Zuständig dürfte hier der Zoll, Bereich FKS sein...
11.05.2011 um 08:45 Uhr
Kann besagter BR-Kollege eine entsprechende Anzeige vornehmen? Wenn ja, wie läuft so ein Verfahren und was kann dabei herauskommen?
DAS war eigentlich die Frage. Und da würden mich auch mal kompetente Antworten interessieren.
11.05.2011 um 12:08 Uhr
@Tanzbär: Nein, ein BRM kann das nicht. Der Rest ist in §23(1)+(2) beschrieben.
Wenn die Mehrheit der MA einen BR wählt, der dem ArbGeb nicht an den Karren pi**** will, dann nennt man das Demokratie. Der Minderheiten"fraktion" wäre zu raten, ihre Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern. 2014 ist wieder Wahl.
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