Arbeitsfrei zum Gerichtstermin?
Hallo,
ich habe eine Vorladung zum Landesarbeitsgericht als Beklagter, nachdem meine Fa. in Berufung gegangen ist.
Muss ich zu diesem Termin Urlaub nehmen oder muss mein Unternehmer mir die Zeit bezahlen.
Community-Antworten (1)
12.02.2008 um 11:13 Uhr
Hallo Mr. Big, als Beklagter ist es Dein Privatvergnügen, also Urlaub nehmen.
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