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Arbeitsfrei zum Gerichtstermin?

MB
Mr. Big
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Vorladung zum Landesarbeitsgericht als Beklagter, nachdem meine Fa. in Berufung gegangen ist.

Muss ich zu diesem Termin Urlaub nehmen oder muss mein Unternehmer mir die Zeit bezahlen.

4.31201

Community-Antworten (1)

P
pit47

12.02.2008 um 11:13 Uhr

Hallo Mr. Big, als Beklagter ist es Dein Privatvergnügen, also Urlaub nehmen.

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