Hallo zusammen,

Vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen,
mir brennt eine Frage unter den Nägeln, aber ich finde keine stichhaltigen Belege dafür, dass ein Wahlvorstand nicht auf der Wählerliste stehen darf, oder doch?
Darf ein Wahlvorstand in den Betriebsrat?
Bitte helft mir weiter... Vielen Dank