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Einstellung i.S.v. § 99 BetrVG - wenn früherer MA nach Renteneintritt wieder im Betrieb arbeitet?

S
see-see
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Wissenden! Ende Dezember ging ein älterer Mitarbeiter in Rente. Nun taucht er plötzlich wieder im Betrieb auf und geht einer Tätigkeit nach (nicht auf der Stelle, die er vor dem Eintritt ins Rentenalter bekleidete). Handelt es sich um eine zustimmungspflichtige Einstellung? Heißt: hätte der Betriebsrat hier vorab informiert werden müssen? Auch wenn er möglicherweise auf Honorarbasis beschäftigt wird? Der Mitarbeiter hält sich bedeckt bezüglich der Hintergründe seiner Tätigkeit... Aus verständlichen Gründen.

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Community-Antworten (1)

W
w-j-l

11.02.2008 um 17:54 Uhr

Der AG muss euch in jedem Falle nach §99 beteiligen, soweit der MA im Auftrag oder mit Billigung des AGs im Betrieb tätig wird. Der BR muss anhand der vorgelegten Unterlagen im Zweifelsfall selbst entscheiden können, ob es sich um einen AN handelt, und ob er sein Zustimmungsverweigerungsrecht in Anspruch nehmen will.

Wenn der AG sich weigert: § 23 (2), wenn das nicht hilft: § 121 (1)

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