Eingruppierung und Bewertung nicht freigestellter BR-Mitglieder?
Ich bin nicht-freigestelltes BR-Mitglied, arbeite aber z.Zt. etwa 90% fuer den BR (Ausschuss-Sprecher u.v.m). Frage: Wie geht man hier mit der Bewertung des fachlichen Jobs, der Eingruppierung und Gehaltsmassnahmen um? Meine fachliche Arbeit ist ja vom Volumen gering, also auch schlecht zu bewerten. HR meint aber, sie sei die ausschliessliche Basis fuer Bewertungen und Gehaltsmassnahmen. Kann man aus §37 BetrVG ableiten, dass statt der tatsaechlichen fachlichen Taetigkeit die zu bewerten ist, die bei 100% fachlicher Taetigkeit erbracht worden waere?
Community-Antworten (1)
12.02.2008 um 11:37 Uhr
Hallo Dasmussichwissen1,
genau hier greift der § 37 Abs. 4 BetrVG.
MfG Angi1
Verwandte Themen
Verweigerung Einsicht einer internen Bewertung
ÄlterHallo zusammen, heute brauche ich wieder euer Schwarmwissen, Onkel Google hilft mir grade nicht wirklich weiter. Folgende Situation: Ein großes Unternehmen im hohen Norden mit 3 Buchstaben schreibt
Gehaltserhöhung nach Personalbewertung
ÄlterHallo Kollegen, wir haben da ein Problem: unsere Geschäftsführung in England hat eine Personalbewertung gestartet. Hierzu haben die Leute ohne unsere Mitwirkung einen Fragebogen entworfen und wollte
Zu hohe Eingruppierung - welche Möglichkeiten ?
ÄlterFolgender Sachverhalt : Bei uns soll ein Mitarbeiter eingestellt werden, der nicht "unseren" Beruf gelernt hat, hat aber jahrelange Erfahrung in dem Beruf als NichtFacharbeiter. Dieser erhält eine
Mitbestimmung Eingruppierung
ÄlterFall Der BR bekommt eine Anhörung zu einer Einstellung mit Anhörung zur entsprechenden Eingruppierung. Der BR stimmt der Einstellung zu, verweigert die Zustimmung zur Eingruppierung gem. § 99 Abs.
Freigestellter Betriebsrat Verhältniswahl
ÄlterSorry,,, BR Wahlen sind fertig... 19 Betriebräte sind gewählt... 5 werden Freigestellter BR. Liste 1: 9 Sitze Liste 2 : 7 Sitze Liste 3 : 3 Sitze Nach d"Hondt Rechnung Liste 1 : 2 Fr