Eingruppierung und Bewertung nicht freigestellter BR-Mitglieder?
Ich bin nicht-freigestelltes BR-Mitglied, arbeite aber z.Zt. etwa 90% fuer den BR (Ausschuss-Sprecher u.v.m). Frage: Wie geht man hier mit der Bewertung des fachlichen Jobs, der Eingruppierung und Gehaltsmassnahmen um? Meine fachliche Arbeit ist ja vom Volumen gering, also auch schlecht zu bewerten. HR meint aber, sie sei die ausschliessliche Basis fuer Bewertungen und Gehaltsmassnahmen. Kann man aus §37 BetrVG ableiten, dass statt der tatsaechlichen fachlichen Taetigkeit die zu bewerten ist, die bei 100% fachlicher Taetigkeit erbracht worden waere?
Community-Antworten (1)
12.02.2008 um 11:37 Uhr
Hallo Dasmussichwissen1,
genau hier greift der § 37 Abs. 4 BetrVG.
MfG Angi1
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