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Versetzungen - Nachtrag zum bestehenden Arbeitsvertrag oder besser eine Änderungskündigung?

K
Kira
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns soll Personal versetzt werden. Z.B. ein Verkäufer soll ab demnächst nicht mehr im Verkauf arbeiten sondern im Wareneingang.

Betriebsrat und Mitarbeiter haben der Versetzung zugestimmt.

Die Frage ist nun was ist in der Praxis besser - den Mitarbeiter einfach versetzen und einen Nachtrag zum bestehenden Arbeitsvertrag legen der die neue Stelle beschreibt, oder eine Änderungskündigung ?

Da wir alle recht frisch im Betriebsrat sind fehlt uns da jetzt doch die Praxis, wäre nett wenn Ihr uns mal weiterhelfen könntet.

Gruß Kira

3.83301

Community-Antworten (1)

NE
nit esu

13.02.2008 um 15:17 Uhr

Hallo Kira,

zunächst mal ist eine Versetzung immer nur im Rahmen des Arbeitsvertrages möglich. Gibt der Arbeitsvertrag einen wechselnden Arbeitsort her (Versetzungsklausel) oder ist ein fester Einsatzort vereinbart? In letzterem Fall ist ein Zusatz zum Arbeitsvertrag sicher aussreichend um den neuen Wirkungsbereich zu fixieren.

Da der MA aus dem Beispiel einverstanden ist sehe ich kein weiteres Problem. Was ist mit den anderen Kollegen die versetzt werden sollen? Alle einverstanden? Dann noch ein wenig Lesestoff dazu:

http://www.123recht.net/Versetzungsklausel-im-Arbeitsvertrag-%E2%80%93-zugewiesene-T%C3%A4tigkeit-muss-gleichwertig-sein__a22189.html

http://www.hobsons.de/de/karriere/karrieretipps/expertentipps/arbeitsrecht/2005/05083110.html

Auf jeden Fall solltet ihr darauf achten, dass dem MA in Bezug auf Arbeitszeit, Vergütung und auch keine sonstigen Nachteile entstehen.

Gruß nit esu

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