Wir sind ein zentralisiertes Unternehmen mit mehreren Filialen.
In einer Filiale in unserem Zuständigkeitsbereich hatte ein Kollege einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.11.07,alles ordnungsgemäß über den BR abgewickelt.

Diese Tage nun reicht der AG eine Verlängerung der Befristung herein gültig ab 01.03.08 bis 31.12.08.

Der BR stellt nun fest,das o.g. Kollege seit 01.12.07 bis dato weitergearbeitet hat.

Der BR stellt nun zusammen mit dem AG weiterhin fest,das der MA zwar im November 2007 vom AG einen neuen bis zum 29.02.08 befristeten Arbeitsvertrag bekommen hat,den BR aber nicht dazu angehört hatte.

Der AG bedauert zwar diese *Panne* der Nichtanhörung,meint aber im Gegensatz zum BR,das kein festes Arbeitsverhältnis entstanden ist,da dem MA ja ein befristeter Arbeitsvertrag vorgelegt wurde.

Der BR ist aber aufgrund der Nichtanhörung und des Teilzeit und Befristungsgesetz § 15 Abs 5 der Meinung,das der MA nun in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht und hat dieses dem AG und MA mitgeteilt.

Trotzdem reichte der AG die Tage eine erneute Anhörung ein(also zum 2 x,nachdem der BR die erste schon abgelehnt hatte),in dem der Kollege neu befristet werden soll mit dem fernmündlichen Hinweis,bei Ablehnung müsste der MA ab 29.02.08 eben zu hause bleiben.

Wie seht ihr die Rechtslage,was würdet ihr mit der erneuten Anhörung machen,was würdet ihr dem Kollegen raten?

Danke Euch!