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Arbeitsvertrag (befristet) über Anhörung BR?

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tochri1011
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein zentralisiertes Unternehmen mit mehreren Filialen. In einer Filiale in unserem Zuständigkeitsbereich hatte ein Kollege einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.11.07,alles ordnungsgemäß über den BR abgewickelt.

Diese Tage nun reicht der AG eine Verlängerung der Befristung herein gültig ab 01.03.08 bis 31.12.08.

Der BR stellt nun fest,das o.g. Kollege seit 01.12.07 bis dato weitergearbeitet hat.

Der BR stellt nun zusammen mit dem AG weiterhin fest,das der MA zwar im November 2007 vom AG einen neuen bis zum 29.02.08 befristeten Arbeitsvertrag bekommen hat,den BR aber nicht dazu angehört hatte.

Der AG bedauert zwar diese Panne der Nichtanhörung,meint aber im Gegensatz zum BR,das kein festes Arbeitsverhältnis entstanden ist,da dem MA ja ein befristeter Arbeitsvertrag vorgelegt wurde.

Der BR ist aber aufgrund der Nichtanhörung und des Teilzeit und Befristungsgesetz § 15 Abs 5 der Meinung,das der MA nun in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht und hat dieses dem AG und MA mitgeteilt.

Trotzdem reichte der AG die Tage eine erneute Anhörung ein(also zum 2 x,nachdem der BR die erste schon abgelehnt hatte),in dem der Kollege neu befristet werden soll mit dem fernmündlichen Hinweis,bei Ablehnung müsste der MA ab 29.02.08 eben zu hause bleiben.

Wie seht ihr die Rechtslage,was würdet ihr mit der erneuten Anhörung machen,was würdet ihr dem Kollegen raten?

Danke Euch!

3.49003

Community-Antworten (3)

V
vittoria

11.02.2008 um 09:56 Uhr

Euer Kollege ist bereits seit dem 01.12.2007 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

M
Mona-Lisa

11.02.2008 um 10:02 Uhr

@vittoria, da wär ich mir nicht so sicher! Zuerst mal gilt die Verlängerung, die der befristete AN erhalten hat, auch wenn ihr nicht angehört wurdet! Klar könnt ihr gegen die "Nichtanhörung" vorgehen, aber das ändert nicht's an der Tatsache, dass der AV Gültigkeit hat.

H
Hasan

11.02.2008 um 10:21 Uhr

Sehe ich so wie Mona-Lisa. Was wollt ihr denn? Soll der Kollege nicht beschäftigt werden, oder wollt ihr das er unbefristet eingestellt ist. Last doch den Vertrag als befristet laufen, wenn der dann ausläuft und der Kollege nicht weiter beschäftigt werden soll, dann Feststellungsklage ob befristet oder nicht. Wenn ihr jetzt unbedingt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis durchsetzten wollt, kann es sein, das der Arbeitgeber den Kollegen nicht weiter beschäftigt, da der "befristete Vertrag" ja ausläuft.

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