Stundenregelung bei Teilzeitkräften - nach Stundenanzahl im Arbeitsvertrag oder Anzahl der Arbeitstage je Monat arbeiten?
Kann mir bitte einer weiterhelfen,wir bekommen in unseren Betrieb Gehalt als Teilzeitkräfte und im Arbeitsvertrag steht eine vereinbarte Stundenzahl von 120. Jetzt kommen die in der Chefetage auf die Idee wir müssten nach Arbeitstagen arbeiten,z.Bsp. der Januar hat 22 Arbeitstage und somit 132 Stunden bringen.Wir als Betriebsrat sind aber der Meinung 120 Stunden sind 120 Stunden,da es so im Arbeitsvertrag steht.Da ist nichts vermerkt von Arbeitstagen nur monatlich 120.Wir sind in der Gastronomie tätig.Bitte um schnellstmögliche Antwort oder wo kann ich mich noch belesen.Habe noch nichts weiter gefunden.
Community-Antworten (3)
11.02.2008 um 09:19 Uhr
Hallo Eure Mitbestimmung läuft über § 87 Abs.1 Nr. 2 BetrVG!
11.02.2008 um 10:06 Uhr
Was steht denn im Arbeitsvertrag? Ist da von der regelmäßigen Arbeitszeit die Rede? Wie ist das im März und April? Auch 120 Std an 19 Tagen?Oder nur 114 Std? Sonst mußt du rechen. 12 Monate mal 120 Std. = 1440 Std. 2008 Arbeitstage = 253
1440 Std. : 253 Tage = 5,7 Std. Arbeitstäglich
Ergibt für Jan = 125,4 Std. Feb = 119,7 Std. Mär = 108,3 Std. usw. Daraus folgt, im Jahresmittel 120 Std. im Monat verteilt aif die entsprechenden Arbeitstage.
Besser eine Wochenarbeitszeit vereinbaren, zum Beispiel 30Std. an 5 Tagen. die rechnet man dann hoch 27,5 Std. x 4,35 Wochen in Monat = 119,625 Std./Monat Durchscnittliche Arbeitzeit. Wie man sieht gibt es mehrere Möglichkeiten, aber man kommt eigentlich nicht darum herum, mal mehr oder weniger Tage im Monat zu arbeiten.
11.02.2008 um 11:58 Uhr
Danke für die Antwort.Also es ist die Rede "von einer Monatlichen Arbeitszeit von 120 Stunden".Der Rest leuchtet mir ja ein. Wir arbeiten gerne auch 1-2 Tage mehr.Es muss aber wenn wir 120 Stunden arbeiten sollen und wir aber 132 Stunden bringen.dann auch unsere Überstunden zur Geltung kommen und die uns auch gut geschrieben werden.
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