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Eingruppierung bei Einstellung - Arbeitgeber nennt Entlohnungshöhe nicht?

B
baldur
Jan 2018 bearbeitet

Unser BR ist Neugründung (Ende 2007). Jetzt bekommen wir Zusimmungsbegehren nach §99 (1) zu Einstellungen auf den Tisch. Was man uns nicht sagen will, ist die Entlohnungshöhe (....man sei ja nicht tarifgebunden und Entlohnungsgruppen seien nicht aufgestellt, somit keine Eingruppierung...). Kurz gesagt, man will sich nicht ins Lohnbüro schauen lassen. M.E. ist mit Eingruppierung aber eben eine nachvollziehbare Einordnung in die Gruppe der MAs, welche vergleichbare Tätigkeiten ausüben gemeint. Nur leider ist das Gesetzes-Wording hier für mich argumentationshemmend. Habe bereits auf die Unnötigkeit der "Geheimniskrämerei" mit Blick auf §80 (2) 2 (....Einblick in Bruttolohnlisten) hingewiesen. Gibt es entsprechende Gesetzeskommentierungen/AG-Urteile die meine Ansicht stützen? Gruß und Danke

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Community-Antworten (6)

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paula

10.02.2008 um 21:25 Uhr

Wenn es keine Einordnung in ein Gehaltsschema gibt bleibt Euch hier der Schnabel trocken. Da helfen Dir andere AN erst einmal nichts. Natürlich könnt ihr einen Einblick in die Bruttlohnlisten nehmen. Aber bitte nicht nur aus neugierde....

B
baldur

10.02.2008 um 22:35 Uhr

Hallo Paula, mein Hinweis an AG auf Einblick sollte nur den Druck erhöhen, keine Neugier! Und zum zweiten haben wir als BR nach §87 (1) 10. Mitbestimmungsrecht in Fragen der Lohngestaltung (Entlohnungsgrundsätze). Dieses kann über Aufstellen von Gruppierungen ja erst in einem weiteren und arbeitsintensiven Schritt erfolgen. Ich möchte doch nicht bereits vom Anfang an einen "trockenen Schnabel" haben. Bei der BR1-Schulung sagte der Referent auch, daß Eingruppierung äquivalent zur Lohnhöhe sei. Nur eben woraus ich diesen Anspruch beziehen soll?

P
paula

10.02.2008 um 22:39 Uhr

hier geht es aber nicht um § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG sondern um eine personelle Einzelmaßnahme. Dabei ist es entscheidend, ob es ein Gehaltsschema gibt (mitbestimmt oder nicht ist dabei nicht die Frage und bitte nicht den § 77 Abs. BetrVG vergessen). Also gibt es ein Schema bei Euch im Betrieb? Das muss Eure Frage hier sein...

B
baldur

10.02.2008 um 22:52 Uhr

Nein, es gibt kein Schema. Wir sind ein Engineering-Unternehmen, für dass es keine TV-Regelung gibt. Wir haben alle individuelle Arbeitsverträge, zum Teil mit eklatanten Abweichungen: Gehaltshöhe, Bonus-Urlaubsregelungen nach Alter und Betriebszugehörigkeit, Sonderzahlungen etc. Das ist ja mein Beweggrund. Natürlich wird man in Zukunft zur Abwehr von "Übervorteilungen" da eine BV erzeugen müssen. Aber in der Zwischenzeit?

P
paula

11.02.2008 um 00:21 Uhr

ich sehe es wie Euer AG. Das Gesetz ist da aus meiner Sicht eindeutig... und nicht zu Euren Gunsten

U
uhu

11.02.2008 um 14:11 Uhr

@baldur aber ihr habt gem. §87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG Initiativrecht hinsichtlich der betrieblichen Lohngestaltung, Entlohnungsgrundsätzen, Vergütungsordnung, Zuschlägen etc.; auch wenn der BR im Moment nix machen kann, so kann er jedoch die Initiative erfgreifen, um diese Dinge neu zu regeln im Sinne einer etwas gerechteren Entlohnung;

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