W.A.F. LogoSeminare

Beförderung des BRV dann Zugeständnisse an den AG, die nie mit dem BR abgestimmt waren - kann der Nächste auf der Wahlliste nachrutschen?

M
marslars
Jan 2018 bearbeitet

moin,

in unserer firma wurde der BRV (3er BR)in eine leitende funktion (küchenchef) befördert. nach seiner beförderung wurden zugeständnisse (im namen des BR) an den AG gemacht, die nie mit dem BR abgestimmt waren und die MA`s nicht mit dem ergebnis zufrieden sind.

frage: ist die vereinbarung verbindlich? wie kann er abgewählt werden? kann der nächste auf der wahlliste nachrutschen?

3.37606

Community-Antworten (6)

M
Matze24

10.02.2008 um 18:45 Uhr

@marslars, als Vorsitzender kann er jederzeit abgewählt werden, verbleibt aber im Betriebsrat. Hat er gesetzliche Pflichten verletzt, kann er - allerdings nur per Gerichtsbeschluss - aus dem Betriebsrat entlassen werden (§23 BetrVG). Dann würde der nächste aus der Wahlliste nachrücken.

C
Catweazle

10.02.2008 um 18:46 Uhr

@marslars,

als erstes könnte er kurzfristig als BRV abgewählt werden.

Ob die Vereinbarung verbindlich ist, lässt sich ohne weitere Kenntnis nicht beurteilen. Sie ist sicher unwirksam wenn der AG wissen musste dass diese Vereinbarung ohne BR-Beschluss erfolgt ist.

M
marslars

10.02.2008 um 19:28 Uhr

danke!

obwohl er jetzt in eine leitende funktion wechselt, kann er im BR bleiben???

die vereinbarung mit dem AG wurde ohne beschluss des BR gefasst! nochdazu hat er der kündigung seines vorgängers zugestimmt, auch ohne beschluss des BR!

vg

ml

C
Catweazle

10.02.2008 um 19:40 Uhr

@marslars,

trotz leitender Funktion bleibt er BRM. Anders sieht es aus wenn er leitende Angestellter geworden ist.

Es kommt nicht unbedingt darauf an ob der gesamte BR den Beschluss gefasst hat. In der Regel kann der AG darauf vertrauen, dass Mitteilungen vom BRV an ihm vom Gremium beschlossen wurden. Es sieht anders aus wenn er von einem unwirksamen Beschluss Kenntnis haben musste. Z.B. wenn während dieser Zeit keine Sitzung stattgefunden hat.

M
marslars

10.02.2008 um 19:53 Uhr

Zitat: "In diesem Rahmen treffen die leitenden Angestellten entweder selbst unternehmerische Entscheidungen oder können sie maßgeblich beeinflussen. Es muss eine gewisse Selbstbestimmtheit des leitenden Angestellten in Ausübung seiner Tätigkeit erkennbar sein."

Weisungsbefugnis hat er, Kalkulationen erstellen, Preise festlegen, Urlaubs-und Dienstpläne erstellen, macht er kündigen und einstellen darf/kann er nicht

ist er trotzdem kein leitender angestellter?

vg

P
paula

11.02.2008 um 00:30 Uhr

also wenn da nicht noch mehr ist, sehe ich den Kollegen eher nicht als leitenden Angestellten....

Ihre Antwort